Studierende sollen mehr fürs Mittagessen bezahlen.
Bundesregierung will Umsatzsteuer auf Mensaessen erheben
Entscheidung am 23.11. im Bundesrat
„Der Bundesrat muss das Jahressteuergesetz stoppen“, fordert Philipp Rudo, Vorsitzender des Unabhängigen Studierenden Ausschusses (UStA). Nach dem neuen Jahressteuergesetz entfiele die Umsatzsteuerbefreiung für die Verpflegungsbetriebe der Studentenwerke – die Preise für das studentische Mittagessen in der Mensa würden steigen.
„Die Essensversorgung ist eine grundlegende Aufgabe der Studentenwerke. Ohne die soziale Infrastruktur der Studentenwerke würde den Studierenden eine wesentliche Unterstützung im Studium fehlen. Die Bundesländer sind in der Pflicht, die Vorlage der Bundesregierung in den Vermittlungsausschuss zu schicken und die steuerliche Förderung der Mensaessen aufrecht zu erhalten.“, erklärt Philipp Rudo.
Das Argument der Bundesregierung, die Änderung sei aufgrund EU-Rechts notwendig, lässt die Studierendenvertretung des KIT nicht gelten. Philipp Rudo dazu: „Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass Sozialleistungen durch EU-Recht eingeschränkt werden; dafür muss sie sich in Brüssel einsetzen. Wenn sich die Besteuerung der Mensen und anderer Sozialbetriebe als vorläufig unabwendbar herausstellt, muss der Bund zumindest Kompensationsleistungen an die betroffenen Einrichtungen leisten“, fordert Rudo abschließend.
Am 23.11. stimmt der Bundesrat über das Jahressteuergesetz ab. Die schwarz-gelbe Koalition hatte dem Entwurf der Bundesregierung am 25.10. im Bundestag zugestimmt.