Nationales Stipendiengesetz – Eliteförderung statt Gemeinnutz
Der Bundesrat hat am 9. Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das im Nationale Stipendiengesetz (NatStipG) beschlossen. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur BAföG-Erhöhung an den Vermittlungsausschuss überwiesen.
„Mit diesem Beschluss zeigt die Bundesregierung einmal mehr, wie wenig ihr an einem wirklich chancengleichen Bildungszugang gelegen ist. Statt die dringend nötige BAföG-Erhöhung voll zu finanzieren, wird ein sinnloses Prestigeprojekt der Bildungsministerin durchgepeitscht. Das Nationale Stipendiengesetz nutzt letztlich vor allem denjenigen Studierenden, die sich ohnehin keine Sorgen um die Finanzierung ihres Studiums machen müssen“, so Andreas Wolf, Referent für Hochschulpolitik des UStA. Er kritisiert weiter den unausgegorenen Gesetzentwurf, der die
Stipendien an die Hochschule bindet und den ohnehin schon überlasteten Hochschulverwaltungen auch noch die Suche nach Stipendiengebern aufbürdet. „Das NatStipG setzt die lange Reihe gescheiterter Versuche fort, Aspekte des Hochschulsystems anderer Länder auf Deutschland zu übertragen, ohne die unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es konterkariert die Ziele, die die deutsche Hochschulpolitik seit über zehn Jahren mit dem Bologna-Prozess verfolgt, darunter eine Steigerung der Mobilität von Studierenden und einen Abbau von sozialen Hemmnissen im Bildungssystem“, so Wolf weiter.
Es steht außerdem zu befürchten, dass mit dem NatStipG die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Hochschulen noch weiter zementiert werden. Insbesondere in wirtschaftsschwachen Regionen werden nur wenige Unternehmen zur Finanzierung von Stipendien bereit sein. Aber auch der gewählte Studiengang wird für die Chance auf ein Stipendium bedeutsam sein. So ist zu erwarten, dass vor allem Studierende der Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften zu den Nutznießern der Stipendien gehören.
Teil des NatStipG ist auch eine Erhöhung des Büchergelds, das den Stipendiaten der elf Begabtenförderwerke elternunabhängig ausgezahlt wird, von bisher 80 auf 300 €. Gegen diese Erhöhung hat sich unter den Stipendiaten bereits Widerstand formiert. „Dass selbst diejenigen, denen etwas geschenkt werden soll, sich dagegen wehren, sollte die Politik eigentlich zum Nachdenken bringen. Eine BAföG-Erhöhung wäre nach den vielen Nullrunden der vergangenen Jahre der viel wichtigere Schritt, um die großen sozialen Ungleichheiten im deutschen Hochschulsystem
abzumildern“, so Sarah Puch, Sozialreferentin im UStA. Stattdessen wird jetzt mit den Stipendien bei knapper Kassenlage Geld ohne jede Rücksicht auf Bedürftigkeit ausgeschüttet. Hier könnte mit Steuermitteln deutlich
sinnvoller umgegangen werden.
Eine Reihe von Untersuchungen hat in der Vergangenheit gezeigt, dass viele Studienberechtigte aus Angst um die Finanzierung kein Studium aufnehmen. Diese Befürchtungen haben sich seit der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern noch vergrößert. Puch weiter: „Die vage Aussicht auf ein Stipendium wird niemand, der an der
Finanzierbarkeit zweifelt, zu einem Studium bewegen. Ein sinnvoll ausgebautes BAföG dagegen schon“.
Der UStA fordert von der Bundesregierung einen Kurswechsel in der Bildungsfinanzierung. „Das BAföG muss endlich den realen Lebenshaltungskosten der Studierenden angepasst werden. Außerdem müssen die Bemessungsgrenzen deutlich erhöht werden, um mehr Studierenden Zugang zum BAföG zu gewähren. Das neue Nationale Stipendiengesetz ist ein Schritt in die falsche Richtung und muss umgehend rückgängig gemacht werden.“, so Anselm Laube, Vorsitzender des UStA.
Das Nationale Stipendiengesetz (NatStipG) sieht vor, zukünftig bis zu 160.000 besonders leistungsstarken Studierenden 300 Euro monatlich unabhängig vom eigenen oder Eltern-Einkommen zu zahlen. Diese Stipendien
sollten nach bisherigen Planungen zur Hälfte von der Wirtschaft und zu je einem Viertel von Bund und Ländern bezahlt werden. Hiergegen hatten auch die unionsgeführten Länder ihr Veto eingelegt. Daher hat der Bund vor der entscheidenden Bundesrats-Sitzung angeboten, den Anteil der Länder zu übernehmen. Damit konnte das Prestigeprojekt von Bildungsministerin Annette Schavan gerettet werden – nach der parlamentarischen Sommerpause hätte die schwarz-gelbe Koalition durch den erwarteten Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen keine Mehrheit
mehr im Bundesrat.