Einladung zur dritten Sitzung des Studierendenparlaments 2016/2017 am 29.11.2016
Liebe Interessierte,
liebe Mitglieder des Studierendenparlaments,
liebe Fachschaftssprecherinnen und Fachschaftssprecher,
liebe Mitglieder des Vorstands der Studierendenschaft,
liebe Mitglieder des Ältestenrats,
hiermit lade ich euch zur 3ten Sitzung des Studierendenparlaments der Verfassten Studierendenschaft des KIT
am Dienstag, den 29.11.2016 um 19:30 im Gremienraum, Geb. 30.28, Raum 005, Lernzentrum am Fasanenschlösschen
ein.
==== Vorgeschlagene Tagesordnung ====
- Begrüßung
- Fragestunde der Öffentlichkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung Protokolle
- Berichte
- SK SL
- Senat
- AStA
- Wahlen
- KIT-Plus Komission
- SK MINT-Kolleg Olanungsaussschuss
- Ältestenrat (ÄRa)
- Vergabekommission 'Qualitätssicherungsmittel' am Zentrum für angewandte Kulturwissenschaften (ZAK)
- Anträge
- Änderung der Organisationssatzung
- AStA-Referatsstruktur
- Referat für Chancengleichheit
- Vertretungsregelung StuPa-Präsidium und Ära Antrag
- direkte Demokratie 1
- direkte Demokratie 2
- Stimmrechtsübertragung
- Wahl AStA
- Beschluss Referatssruktur
- Wahl Referenten
- Sonstige
=== TOP 1 - Begrüßung ===
=== TOP 5 - Genehmigung Protokolle ===
* Protokolle der Sitzungen am 24.10.- und 15.11.2016
=== TOP 7 - Wahlen ===
=== TOP 7a - KIT-Plus Komission ===
Zusammensetzung: 3 Mitglieder, 1 Stellvertreter
Mitglieder: Kevin Postler, Kathrin Schuld
Amtszeit: 01.10.2016 - 30.09.2017
Zu wählen: 1 Mitglied, 1 Stellvertreter
=== TOP 7b - SK MINT-Kolleg Planungsaussschuss ===
Zusammensetzung: 2 Mitglieder
Amtszeit: 01.10.2016 - 30.09.2017
Zu wählen: 2 Mitglieder
=== TOP 7c - Ältestenrat (ÄRa) ===
Zusammensetzung: 5 Mitglieder
Mitglieder: Vera Schumacher (bis 31.03.2017), Sebastian Schlund (bis 31.03.2017), Benjamin Lipp (bis 31.03.2017), Moritz Kühner
Amtszeit: 01.10.2016 - 30.09.2017
Zu wählen: 1 Mitglied
=== TOP 7d - Vergabekommission 'Qualitätssicherungsmittel' am Zentrum für angewandte Kulturwissenschaften ===
Zusammensetzung: 4 Mitglieder, 1 Stellvertreter
Mitglieder: Carolin Schröter, Jonathan Hofinger
Amtszeit: 01.04.2016 - 31.03.2017
Zu Wählen: 2 Mitglieder, 1 Stellvertreter
=== TOP 8aI AStA-Referatstruktur ===
vertagt aus der letzten Sitzung
Antrag von AStA:
**§20 Satz 1 OSVS : Streiche „in der Regel“ bei „Der Vorstand der Studierendenschaft besteht in der Regel aus folgenden Referaten“, streiche zusätzlich ebendort „Veränderungen dieser Struktur können vom Studierendenparlament mit absoluter Mehrheit beschlossen werden“
**
Begründung: In nahezu jeder Amtsperiode wird von der vorgeschlagenen Struktur abgewichen. „In der Regel“ ist damit nicht zutreffend. Durch das Streichen (und gegebenenfalls die Änderung der Referatsstruktur) könnte erreicht werden, das mehr Kontinuität in der Struktur des Vorstandes geschaffen wird.
=== TOP 8aII Referat für Chancengleichheit ===
vertagt aus der letzten Sitzung
Antrag: §20 Satz 6: Ersetze „Ist das Chancengleichheitsreferat durch einen Mann besetzt, muss eine Frau zu Unterstützung gemäß §22 in den erweiterten Vorstand hinzugezogen werden; ist es durch eine Frau besetzt, muss entsprechend ein Mann gewählt werden.“ durch „Das Chancengleichheitsreferat wird immer durch 2 Personen besetzt, die nicht das gleiche Geschlecht haben dürfen.“
Begründung: Die OSVS regelt, dass die Geschlechtsdefinition jedem selbst obliegt. Zusätzlich wird festgelegt, was zu tun ist, wenn ein Mann oder eine Frau in das Referat für Chancengleichheit gewählt wurde. Das passt nicht so recht zusammen, spätestens sobald eine Person gewählt wird, die weder Mann noch Frau ist. Zusätzlich wird die zweite Person „nur“ hinzugezogen und kann damit durch das StuPa oder den Vorstand destruktiv aus dem Amt gewählt werden. Da sich das Referat unter anderem mit Minderheitenschutz befasst, ist der Status quo insgesamt unbefriedigend.
=== TOP 8aIII Vertretungsregelung StuPa-Präsidium und Ära Antrag ===
vertagt aus der letzten Sitzung
§23 Satz 6 ersetze durch: “Ist der Ältestenrat mit zwei Mitgliederinnen besetzt, so übernehmen 2 Personen aus dem Präsidium der FSK und eine Person aus dem Präsidium des Studierendenparlaments im Einvernehmen mit den amtierenden Mitgliederinnen des Ältestenrats dessen Aufgaben nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und 3. Ist der der Ältestenrat mit einem Mitglied besetzt übernehmen je 2 Mitgliederinnen aus StuPa-Präsidium und FSK-Präsdium im Einvernehmen mit dem amtierenden Mitglied die Aufgaben des Ältestenrates. Ist der Ältestenrat komplett unbesetzt, übernimmt das FSK-Präsidium und 2 Mitgliederinnen des StuPa-Präsidium die Aufgaben des Ältestenrates.”
Begründung: Aktuell muss der ÄRa das StuPa-Präsidium vertreten und umgekehrt. Wenn beide einmal stark unterbesetzt sein sollten, würde das die VS ziemlich lahm legen. So wird der ÄRa durch Mitgliederinnen des FSK-Präsidium und des StuPa-Präsidium vertreten - beides Gremien, die von der gesamten Studierendenschaft legitimiert sind. So könnte diese Problematik entschärft werden.
=== TOP 8aIV - Direkte Demokratie 1 ===
Antrag von Cathy Tianhui Hu (Die Linke.SDS):
**§3 Satz 3 ersetze „Jeweils 25 Mitglieder haben das Recht“
durch „Jeweils 5 Mitglieder haben das Recht“**
Begründung: 25 erscheint als eine sehr hohe Hürde für Anfragen.
Andererseits kann die Beantwortung einer Anfrage durchaus Zeit in
Anspruch nehmen und mit einem Quorum von 5 sollte ein Missbrauch dennoch
unwahrscheinlich sein.
=== TOP 8aV - Direkte Demokratie 2 ===
Antrag von Cathy Tianhui Hu (Die Linke.SDS):
**§3 Satz 4 ersetze „Jeweils 25 Mitglieder haben das Recht“
durch „Jeweils 5 Mitglieder haben das Recht“.**
Begründung: Analog zu direktere Demokratie 1
=== TOP 8aVI - Stimmrechtsübertragung ===
Antrag von Cathy Tianhui Hu (Die Linke.SDS):
**Ersetze in §17 OSVS „Das Stimmrecht kann nicht delegiert werden“
durch „Das Stimmrecht kann an Nachrückerinnen der eigenen Liste
ausnahmsweise delegiert werden, wenn die Geschäftsordnung das vorsieht“
Füge bei §4 GO ein: (4) Jede Abgeordnete darf bei entschuldigtem Fehlen
eine Nachrückerin ernennen, die sie ausnahmsweise vertritt. Dies muss
dem Präsidium frühzeitig vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Nachrückerin darf nicht mehrere Abgeordnete gleichzeitig vertreten.
Ausgeschiedene Abgeordnete dürfen nicht als Vertretung ernannt werden.**
Begründung: Das Studierendenparlament erreicht häufig keine
Zwei-Drittel-Mehrheit und ist gelegentlich sogar nicht beschlussfähig.
Wenn eine Vertretung bei Entschuldigung möglich wäre, könnte die VS sicherer
arbeiten. Weiterhin bleiben dann Mehrheiten stabil, da die Fraktionen
von Sitzung zu Sitzung gleich stark bleiben
Viele Grüße,
Präsidium des StuPa am KIT