Fördermöglichkeiten für Hochschulgruppen

ACHTUNG: Konktaktadressen, -mailadressen und -telefonnummern können sich natürlich ändern. Stand: 26.09.2023

Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA)

Voraussetzungen:

  • Status als registrierte, geförderte Hochschulgruppe
  • Erfüllung §65 Abs. 2 Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg
  • keine andere Finanzierung möglich (AStA ist immer Letztfinanzierer)
  • keine Gewinnerzielung durch Zuschuss (sonst Zurückzahlung)
  • zuständige Stellen: Hochschulgruppenreferat (hsg[@]asta-kit.de), Beauftragter für den Haushalt (BfH) (haushalt[@]asta-kit.de)

Ablauf:

1) Antragstellung:

  • Vorstellung des Projekts/der Idee mit Finanzierungsplan beim Beauftragten für den Haushalt (BfH) des AStA (E Mail: haushalt[@]asta-kit.de) zur Besprechung der Möglichkeiten einer Förderung
  • Vordruck für den Antrag auf Zuschuss (https://www.asta-kit.de/de/studierendenschaft/finanzen/formulare) vollständig ausfüllen und an finanz@asta-kit.de senden
  • bei Finanzierungsanträgen über 500 €: zusätzlich Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans notwendig

2) Vorstellung des zu finanzierenden Projekts in einer AStA-Sitzung

  • wöchentlich stattfindende Termine (in der vorlesungsfreien Zeit alle zwei Wochen): mit Glück siehe AStA-Kalender (https://www.asta-kit.de/de/termine), ansonsten einfach nachfragen, z.B. beim Innenreferat, Mailadresse: innen [@] asta-kit de  Kontakt: sitzung@asta-kit.de und
  • bei Beträgen über 500 € auch im StuPa (nach Genehmigung durch die AStA-Sitzung). Sitzung alle zwei Wochen, iim Zweifelsfall einfach in der AStA-Sitzung fragen

3) Genehmigung des Zuschusses nach positivem AStA- (& ggf. StuPa-)Beschluss durch Beauftragten für den Haushalt (normalerweise per E-Mail)

4) Auszahlung des Zuschusses

5) Die Abrufung des Zuschusses muss innerhalb von drei Monaten erfolgen (ggf. Verlängerung des Zeitraums mit Begründung möglich), damit das Budget nicht monatelang mit unwahrscheinlichen Ausgaben geblockt wird.

Tips:

  • Eine Antragstellung im Voraus ist SEHR zu empfehlen, um Kostendeckung zu gewährleisten (je größer die Beträge, desto mehr Vorlaufzeit einplanen); nachträgliche Antragstellung auf eigenes Risiko auch möglich. Im Normalfall werden Zuschüsse im Nachhinein ausgezahlt; Ausnahmen sind aber ausdrücklich möglich. Ihr riskiert bei einer nachträglichen Antragsstellung im schlimmsten Fall, auf euren Ausgaben sitzen zu bleiben!
  • Ein AStA- oder StuPa-Beschluss kann mit Auflagen (z. B. Einreichung von Finanzunterlagen, kostengünstigere Alternativen) verbunden sein
  • Im Haushalt der Studierendenschaft ist ein entsprechender Posten für die Förderung von u. a. Vereinen und Hochschulgruppen vorgesehen. Hinweis: Wenn das Budget für Zuwendungen ausgeschöpft ist, können ggf. keine Zuschüsse mehr gewährt werden.
  • Tipp: offenes und ehrliches Gespräch mit den zuständigen Personen im AStA, bei Fragen einfach melden. Das Ziel der zuständigen Personen im AStA ist es immer, euch bei eurer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen.
  • weitere Informationen: §23 Zuwendungen der Finanzordnung des AStA (https://www.asta-kit.de/de/satzungen/finanzordnung)

Zusätzliches Angebote des AStA:

  • Verleih vieler verschiedener Sachen für z. B. Veranstaltungen oder Infostände
  • Werbung (z. B. über Ventil oder Engagier dich-Heft, Termine im AStA-Kalender, Plakatwerbung auf dem Campus)
  • AStA-Druckerei
  • Postfach für Hochschulgruppen
  • Räume
  • vieles mehr - sprecht uns einfach an :)

 

Förderverein der Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie e.V.

  • Ziel: studentische Gruppen am KIT bei ihrer Arbeit zu unterstützen und studentisches Ehrenamt am KIT zu fördern
  • Förderung unterschiedlichster Projekte
  • Voraussetzungen:
    • gemeinnütziges Projekt
    • studentische Gruppen des KIT
    • Einklang mit den Förderrichtlinien
  • Förderrichtlinien: https://studierendenschaft.org/foerderrichtlinien
  • spontane Förderung bis 200€
    • für spontan auftretende Projekte und Veranstaltungen kann jederzeit eine Förderung von bis zu 200€ beantragt werden
    • kurzfristige Förderung
    • maximale Fördersumme: 200€
    • Antragstellung: frühestens 3 Monate, spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung
    • Vergabe durch den Beirat
    • weitere Informationen und Antrag: https://studierendenschaft.org/antrag-kurzfristige-foerderung
  • größere Beträge
    • größere Beträge können jeweils zum Ende eines Jahres für das darauffolgende Jahr beantragt werden
    • Förderung höherer Beträge für Projekte im folgenden Jahr
    • Antragstellung: Anfang Oktober bis spätestens 31. Dezember
    • Entscheidung durch Mitgliederversammlung
    • weitere Informationen und Antrag: https://studierendenschaft.org/antrag-foerderung-2023
  • Kontakt: beratung [@] studierendenschaft.org oder unter Tel.: 0721 17029591
  • außerdem: gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um studentisches Ehrenamt, da im Vorstand des Fördervereins sich mehrjährige Erfahrung aus Tätigkeiten in den Vorständen von Fachschaften, Hochschulgruppen und Vereinen versammeln
  • Entgegennahme von zweckgebundenen Spenden für eure Gruppe (wichtig, wenn eure Gruppe kein gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein ist)

 

KIT Freundeskreis und Fördergesellschaft e.V. (KFG)

  • offizieller Förderverein des KIT
  • Aufgaben und Ziele: aktive Unterstützung des Campusleben am KIT, Förderung des akademischen Nachwuchses, Verwaltung von Spenden und Stiftungen
  • u.a. Förderung von Hochschulgruppen
  • Voraussetzungen:
    • eingetragene Hochschulgruppe
    • Förderzweck gemäß Satzung
  • Förderrichtlinien: https://www.kfg.kit.edu/downloads/Richtlinien%20F%c3%b6rderungen.pdf
  • Antragstellung:
    • dem Antrag ist das Formular „Förderantrag“ mit unterschriebener datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung beizufügen
    • notwendige Angaben für die Antragstellung sind in den Förderrichtlinien unter Punkt 2 aufgeführt
    • vor Kostenentstehung, nachträgliche Anträge nicht möglich
  • Website: https://www.kfg.kit.edu/
  • Kontakt: Sekretariat: info [@] kfg.kit.edu oder unter Tel.: 0721 60842032
  • außerdem: Entgegennahme von zweckgebundenen Spenden

 

KIT-Stiftung

  • Ziel: Förderung von Forschung, Lehre, Innovation und akademischem Leben am KIT
  • Voraussetzungen:
    • Projekt im Zusammenhang mit dem KIT bzw. am KIT beheimatet
    • gemeinnütziger Charakter
  • Antragstellung:
    • Antragsformular wird auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhalten
    • Anträge auf Förderung werden an den Vorstand gerichtet bei der Geschäftsstelle eingereicht
    • größte Chance auf Förderung bei Antragstellung im Frühjahr,

aber ganzjährig möglich

  • Entscheidung über Förderung trifft Vorstand der Stiftung

(in der Regel im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Vorstandssitzung)

  • bewilligte Fördermittel können ausschließlich auf ein Konto am KIT transferiert werden
  • nach erhaltener Förderung:
    • Einreichung eines Verwendungsnachweis mit Projektbericht bei der Geschäftsstelle
    • daraufhin Darstellung des Projekts im Jahresbericht der Stiftung
  • Website: https://www.stiftung.kit.edu
  • Kontakt:    Geschäftsstelle KIT-Stiftung; Vincenz-Prießnitz-Str. 1; 76131 Karlsruhe
  • info [@] stiftung.kit.edu
  • außerdem: ggf. auch Möglichkeit, interessante Projekte bei passenden Förderpartnern zu platzieren

 

Studentisches Kulturzentrum am KIT

  • Ziel: Förderung und Durchführung studentischer Kulturarbeit
  • Vermietung des Festsaals des Studentenhauses
  • Miete für Hochschulgruppen kostenlos, Gebühren für technische Einrichtung, Hausmeister etc.
  • Website: https://studentisches-kulturzentrum-am-kit.de

Kontakt: leitung [@] skz.kit.edu oder unter Tel.: 0721 691239