Ältestenrat (ÄRa)
Der Ältestenrat ist ein Kontrollorgan der Studierendenschaft, das in der Regel mit Mitgliedern der ehemaligen studentischen Selbstverwaltung besetzt ist. Seine Hauptaufgaben bestehen im Aufheben satzungswidriger Beschlüsse, Durchführen und Organisieren der Vollversammlungen, Entgegennehmen und Prüfen eines Antrags auf Urabstimmung und Entscheiden über die Anfechtung einer Wahl oder Abstimmung. Außerdem ist er das Schlichtungsorgan gem. LHG.
Jedes Mitglied der Studierendenschaft kann sich beim Ältestenrat über Maßnahmen und Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft beschweren und eine Wahl oder Abstimmung anfechten. Die Anfrage bzw. Beschwerde wird auf der nächsten Sitzung behandelt.
Der Ältestenrat tagt mindestens einmal pro Vorlesungsmonat an wechselnden Terminen. Die Termine und Sitzungseinladungen sind nach Einberufung unter Termine zu finden.
Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Studierendenparlament für je ein Jahr zum April bzw. Oktober gewählt werden. Die Mitglieder des Ältestenrats der Verfassten Studierendenschaft sind einsehbar unter
Die Mitglieder des Ältestenrats sind unter der Adresse aera@asta-kit.de zu erreichen.
Der Vorsitz des Ältestenrats ist unter aera-vorsitz@asta-kit.de erreichbar.
Weitere Informationen: