Satzungsänderung
Date:
Tuesday, 8. May 2012
Ja:
17
Nein:
0
Enthaltung:
1
Beschluss:
Streiche Punkt 2 aus Paragraph 19 der Satzung
(§19.2 Während der Vorlesungszeit beträgt die Einberufungsfrist 3 Vorlesungstage, während der vorlesungsfreien Zeit eine Woche.)
Begründung:
Inkonsistenz mit der GO.