Satzungsänderung

Date: 
Tues­day, 8. May 2012
Ja: 
17
Nein: 
0
En­thal­tung: 
1
Beschluss: 

Stre­iche Punkt 2 aus Para­graph 19 der Satzung

(§19.2 Während der Vor­lesungszeit beträgt die Ein­beru­fungs­frist 3 Vor­lesungstage, während der vor­lesungs­freien Zeit eine Woche.)

Begründung: 

Inkon­sis­tenz mit der GO.