Satzungsänderung

Date: 
Dienstag, 8. Mai 2012
Ja: 
17
Nein: 
0
Enthaltung: 
1
Beschluss: 

Streiche Punkt 2 aus Paragraph 19 der Satzung

(§19.2 Während der Vorlesungszeit beträgt die Einberufungsfrist 3 Vorlesungstage, während der vorlesungsfreien Zeit eine Woche.)

Begründung: 

Inkonsistenz mit der GO.