Ein Lastenrad-Verleihsystem für die KIT-Studis
Das Studierendenparlament beauftragt den AStA ein System für ein Lastenradverleih zu prüfen und ein Konzept zu entwickeln. Die nachfolgenden Inhalte sollen dabei eine Grundlage bilden.
1. Der AStA soll die folgenden Institutionen anfragen, ob sie einen Verleih-Standort für Lastenräder der KIT-Studierendenschaft verwalten wollen:
a) den KIT-AStA und die KIT-Fachschaften,
b) das Studierendenwerk Karlsruhe inklusive der Wohnheime des Studierendenwerks Karlsruhe,
c) die selbstverwalteten Karlsruher Studierendenwohnheime und Karlsruher Studierendenwohnheime anderer Träger,
d) das AKK, das Z10 und das Studentische Kulturzentrum am KIT
e) das KIT bzgl. der Standorten an der Westhochschule, dem Campus Ost und weiteren Standorten in der Stadt wie beispielsweise das ITAS sowie
e) die Studierendenvertretungen der anderen Karlsruher Hochschulen.
Um einen Verleih-Standort zu betreiben, muss mindestens sichergestellt sein:
i. Mindestens eine zuständige Person, die vom AK Fahrradcampus in Pflege und Wartung des jeweiligen Lastenrades geschult wurde und für den Verleih am jeweiligen Standort zuständig ist.
ii. Mindestens Montag bis Freitag soll es in der Regel jeweils einen Zeitraum von wenigstens 2 Stunden geben, um das Lastenrad abzuholen oder zurückzugeben.
iii. Eine Abstellmöglichkeit am Verleih-Standort, an dem das Lastenrad überdacht abgestellt und angeschlossen werden kann.
2. Der AStA wird beauftragt, selbst oder über ein von ihm kontrollierten Verein ein Verleihsystem für Lastenfahrräder einzurichten.
Alternativ kann sich der AStA mit den Lastenrädern der KIT-Studierendenschaft am System von „Lastenräder für die Region Karlsruhe e.V.“ („Lastenkarle“) beteiligen.
3. Für die Anschaffung und Wartung von Lastenrädern wird über einen Nachtragshaushalt oder im Haushalt 2021 ein Budget vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus den Rücklagen der KIT-Studierendenschaft.
Der AK Fahrradcampus soll den AStA bei der Anschaffung geeigneter Lastenräder beraten. Nach Möglichkeit sollen bei den Anschaffungen auch Langlebigkeit und ökologische und soziale Bedingungen der Herstellung beachtet werden.
Der AStA wird beauftragt, sich um eine Förderung der Lastenräder durch das Land oder andere Fördermöglichkeiten zu bemühen. Sollten E-Lastenräder angeschafft werden, soll das Förderprogramm des Landes genutzt werden. Sollten E-Schwerlastenräder angeschafft werden, soll das Förderprogramm des Bundes genutzt werden.
4. a) Der AStA wird beauftragt, dem Studierendenparlament eine Beschlussvorlage über die Anschaffung von Lastenrädern gemäß 3. vorzulegen, sobald die Rückmeldungen nach 1. vorliegen.
b) Der AStA überprüft einmal pro Semester durch Bedarfsabfragen, ob weitere Verleih-Standorte eröffnet werden sollen oder bestehende Standorte durch die Anschaffung weiterer Lastenräder ausgebaut werden sollen.
5. Das Angebot richtet sich an alle natürlichen Personen. Es soll vorerst keine Leihgebühr von Studierenden erhoben werden. Es soll möglich sein, Spenden entgegenzunehmen. Der AStA stellt analog zu Lastenkarle die Sicherheit der zu verleihenden Lastenräder sicher (Registrierung, AGB, Ausleihe gegen Vorlage des Personalausweises). Ggf. kann zusätzlich eine Kaution erhoben werden. Außerdem sollen die Kosten für die Instandhaltung ermittelt werden und das StuPa soll darauf basierend über die Verteilung dieser Kosten entscheiden.
Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen, muss es schnellstmöglich eine Verkehrswende weg vom Automobil mit Verbrennungsmotor geben. Das Fahrrad ist das klimaschonendste in der StVO vorgesehene Fahrzeug, gefolgt vom E-Fahrrad.
Durch die möglichst flächendeckende Möglichkeit ein Lastenrad zu leihen, kann die Anzahl der Pkw-Fahrten der Karlsruher Studierenden bzw. die Anzahl der Pkw-Fahrten in Karlsruhe reduziert werden.
Das Lastenrad-Verleihsystem ist eine Maßnahme, um den Worten aus den Beschlüssen der KIT-Studierendenschaft bzgl. Klimaschutz und Klimanotstand Taten folgen zu lassen. Des weiteren fördert es die Gesundheit der Studierenden.