Protokoll der Sitzung vom 09.12.2013
ÄRa-Protokoll (VS) – 14. December 2013 - 16:04
Datum:
9. December 2013
Protokoll
Protokoll der Ältestenratsitzung vom 07.12.2013 =============================================== Anwesende: Dominik Richter, Philipp Glaser, Sarah Puch, Andreas Wolf Protokoll: Philipp Glaser Beginn: 13:00 Ende: 17:30 Tagesordnung ------------ 1. Formalia 2. Berichte 3. Fachschaftsordnung BGU 4. Fachschaftsordnung WiWi 5. Fachschaftsordnung Chemio/Bio 6. Fachschaftsordnung Mathe-Info 7. Fachschaftsordnung Etec 1. Formalia ----------- Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden. Der Ältestenrat ist mit 3 Personen beschlussfähig. 2. Berichte ----------- Andreas, Sarah und Philipp haben sich mit einer Vertreterin der FS BGU getroffen, um mit ihr über deren FS-Ordnungsentwurf zu reden. 3. Fachschaftsordnung BGU ------------------------- * In § 1 sollten die Fachbereiche besser Fachbereiche heißen, da sie auch später so genannt werden und in der Organisationssatzung die Studierenden einer Fakultät bereits Fachschaft heißen. * § 2 (3): Das Protokoll muss veröffentlicht werden. * § 2 (5): Wie werden die FB-Ordnungen erlassen (per FSV?) * § 3 (3): Die Einladung muss öffentlich bekannt gegeben werden. * § 8 (1): Die FS wollte jedem FB einen Sockelbetrag zur Verfügung stellen und nur den Rest nach Studierendenzahlen verteilen. * § 10 sollten zwei Paragraphen werden (Gremienbesetzung und Schlussbestimmungen, o.ä.) 4. Fachschaftsordnung WiWi -------------------------- * Die Bezeichnung der einzelnen Teile der Ordnung ist merkwürdig und unüblich und sollte geändern werden. (siehe auch: Referenzen in den nächsten Punkten) * § 4 2. (2): Die Einladungsfrist sollte auch bei FSVs zu vertagten TOPs eingehalten werden. * § 4 3. (3): In der Studierendenschaft ist die umgekehrte Regelung eher üblich: Gäste haben Rederecht solange sie es nicht entzogen bekommen. * § 5 2. (1): Die Ersatz-Regelungen zur ungültigen Wahlordnung sind nichtig, da nur das StuPa die entsprechende Kompetenz hat, und sollte daher aus der Fachschaftsordnung rausgenommen werden. * § 5 5.: Die Formulierung klingt komisch. * § 6 1.: Das Koreferenten ihren jeweiligen Referenten in der Funktion des erweiterten Vorstands vertreten dürfen, sollte in der Fachschaftsordnung geregelt werden. Außerdem sollte auch geregelt sein, welcher Koreferent im Zweifelsfall das Stimmrecht bekommt. (siehe auch § 6 3. und § 7 3.) * § 7 7. muss eine Obergrenze enthalten ab der die Zustimmung der FSV nötig wird, da sonst die Fachschaftsitzung den Haushaltsplan (HHP) umgehen kann. * § 8: Es sollte noch geregelt werden, was mit vakanten Posten/Ausscheiden geschieht. * Soll es möglich sein, neue Referate zu schaffen ? * Ist der Finanzreferent für die Finanzen der anderen Referaten mitverantwortlich? Was fällt in seinen Bereich? * § 9 3.: Ist im HHP ein Verfügungsrahmen für die Arbeitskreise vorgesehen? Gemeint ist vermutlich § 8 8. (oder § 7 7.). * § 11: Der Ära stellt nur Verstöße fest, kann aber nicht die Einhaltung der FS-Ordnung gewährleisten. 5. Fachschaftsordnung Chemio/Bio -------------------------------- * Die Refrenzen auf die Organisationssatzung sind zum Teil merkwürdig (§ 31, 5 sollte § 31 (5) sein) * § 2 1./2. "Wahrnehmung der Interessen" und "gesellschaftlichen Belange" geht zu weit und ist von unserem Auftrag nicht mehr abgedeckt * § 2 5. sollte "Mitglieder der Fachschaft" heißen * § 3 2. "Schriftlich" sollte vermutlich "in Textform" heißen, da "schriftlich" keine EMails o.ä. beinhalten. * § 3 3. Unterlagen, der von der BG beratenen Mitgliedern, sind zum Teil vertraulich und sollten nicht unter diesen Punkt fallen. * § 5 4. Der Fachschaftsvorstand besteht aus 3 Mitgliedern, die mit relativer Mehrheit entscheidet. Sollen die einzelnen Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt sein? * § 5 7. Noch ein Jahresabschluss, oder sonst eine Möglichkeit, die Einhaltung des HHPs zu dokumentieren * "Falls die Finanzordnung nichts anderes vorsieht" => FS-Finanzordnung oder Finanzordnung der Studierendenschaft? Sollte dieser Hinweis nicht ggf. komplett raus (Kursivdruck) * § 6 2. Soll die "Pflicht"-FSV in der Vorlesungszeit stattfinden? * § 6 3. Die Einladungsfrist sollte natürlich eingehalten werden, d.h. man sollte innerhalb von zwei Wochen einladen. * § 6 6 Der dritte Punkt ist nicht erlaubt nach Organisationssatzung. * § 6 8. absolute Mehrheit bedeutet die Mehrheit aller Studierenden der Fakultät. Möglicherweise ist eher die "normale" relative Mehrheit gewünscht. * § 6 10. Was passiert, wenn ein Mitglied gegen das Protokoll ist? Außerdem muss das Protokoll veröffentlicht werden. (Gilt auch für § 7 6.) * Einstimmig ist keine in der Organisationssatzung vorgesehene Mehrheit. * § 7 1. Die BG beschließt auch Dinge und ist daher nicht beratend. (§ 7 3., § 7 5. die letzten beiden Punkte) * § 7 5. Punkt 3: Sind universitäre Gremien auch innerhalb der Studierendenschaft? (FSK) * § 7 6. Was passiert, wenn ein Mitglied gegen das Protokoll ist? Außerdem muss das Protokoll veröffentlicht werden. * Einstimmig ist keine in der Organisationssatzung vorgesehene Mehrheit. * § 8 Wenn Änderungen der Fachschaftsordnung geplant sind, sollte das auf der Einladung bekannt gemacht werden. * § 9 da ist noch ne Anmerkung "[Weiteres]" 6. Fachschaftsordnung Mathe-Info -------------------------------- * *zu klären*: Kann man Nichtmitglieder als FSK-Vertreter benennen? * § 6 (7): der Versammlungsleiter sollte von der Versammlung bestimmt werden * § 7 (1) Nr. 4: müsste eigentlich von der FS-Versammlung oder zumindest nur von den Mitgliedern der jeweiligen FS gemacht werden * § 8: Wann ist die erste Fachschaftversammlung? Was geschieht, wenn der Haushaltsentwurf abgelehnt wird? * § 10: *zu klären* Was geschieht, wenn nur eine FS die Änderung der FS-Ordnung beschließt. Nach OSVS hat jede FS das Recht die eigene Fachschaftsordnung zu ändern. 7. Fachschaftsordnung Etec -------------------------- * § 1 (1) Nein, die Fachschaft ist nicht rechtsfähig. * § 5 (6) Die Mehrheit sollte die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen sein. * § 6 (2) Satz 2: Wer entscheidet, ob nach dem Antrag abgestimmt. Besser: Auf Antrag ... wird darüber abgestimmt. * § 6 (8) Das Protokoll ist auch zu veröffentlichen * § 11 (1) Nach werden fehlt ein "von" * § 12 (1) Satz 2: Die *Abstimmenden* müssen ... * § 12 (4) Die Ewigkeitsklausel beschränkt die Rechte der Fachschaftsversammlung die Satzung zu ändern *zu klären* 8. Sonstiges ------------ Die mit *zu klären* markierten Punkte werden auf der nächsten Sitzung der Ältestenrats geklärt.
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