Protokoll der Sitzung vom 09.12.2013

Datum: 
9. Dezember 2013

Protokoll

Protokoll der Ältestenratsitzung vom 07.12.2013
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Anwesende: Dominik Richter, Philipp Glaser, Sarah Puch, Andreas Wolf
Protokoll: Philipp Glaser
Beginn: 13:00
Ende: 17:30

Tagesordnung
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1. Formalia
2. Berichte
3. Fachschaftsordnung BGU
4. Fachschaftsordnung WiWi
5. Fachschaftsordnung Chemio/Bio
6. Fachschaftsordnung Mathe-Info
7. Fachschaftsordnung Etec


1. Formalia
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Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden. Der Ältestenrat ist mit 3 Personen 
beschlussfähig.

2. Berichte
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Andreas, Sarah und Philipp haben sich mit einer Vertreterin der FS BGU 
getroffen, um mit ihr über deren FS-Ordnungsentwurf zu reden.

3. Fachschaftsordnung BGU
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* In § 1 sollten die Fachbereiche besser Fachbereiche heißen, da sie auch 
  später so genannt werden und in der Organisationssatzung die Studierenden 
  einer Fakultät bereits Fachschaft heißen.
* § 2 (3): Das Protokoll muss veröffentlicht werden.
* § 2 (5): Wie werden die FB-Ordnungen erlassen (per FSV?)
* § 3 (3): Die Einladung muss öffentlich bekannt gegeben werden.
* § 8 (1): Die FS wollte jedem FB einen Sockelbetrag zur Verfügung stellen und 
  nur den Rest nach Studierendenzahlen verteilen.
* § 10 sollten zwei Paragraphen werden (Gremienbesetzung und 
  Schlussbestimmungen, o.ä.)

4. Fachschaftsordnung WiWi
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* Die Bezeichnung der einzelnen Teile der Ordnung ist merkwürdig und unüblich 
  und sollte geändern werden. (siehe auch: Referenzen in den nächsten Punkten)
* § 4 2. (2): Die Einladungsfrist sollte auch bei FSVs zu vertagten TOPs 
  eingehalten werden.
* § 4 3. (3): In der Studierendenschaft ist die umgekehrte  Regelung eher 
  üblich: Gäste haben Rederecht solange sie es nicht entzogen bekommen.
* § 5 2. (1): Die Ersatz-Regelungen zur ungültigen Wahlordnung sind nichtig, da 
  nur das StuPa die entsprechende Kompetenz hat, und sollte daher aus der 
  Fachschaftsordnung rausgenommen werden.
* § 5 5.: Die Formulierung klingt komisch.
* § 6 1.: Das Koreferenten ihren jeweiligen Referenten in der Funktion des 
  erweiterten Vorstands vertreten dürfen, sollte in der Fachschaftsordnung 
  geregelt werden. Außerdem sollte auch geregelt sein, welcher Koreferent im 
  Zweifelsfall das Stimmrecht bekommt. (siehe auch § 6 3. und § 7 3.)
* § 7 7. muss eine Obergrenze enthalten ab der die Zustimmung der FSV nötig 
  wird, da sonst die Fachschaftsitzung den Haushaltsplan (HHP) umgehen kann.
* § 8: Es sollte noch geregelt werden, was mit vakanten Posten/Ausscheiden 
  geschieht.
* Soll es möglich sein, neue Referate zu schaffen ?
* Ist der Finanzreferent für die Finanzen der anderen Referaten 
  mitverantwortlich? Was fällt in seinen Bereich? 
* § 9 3.: Ist im HHP ein Verfügungsrahmen für die Arbeitskreise vorgesehen? 
  Gemeint ist vermutlich § 8 8. (oder § 7 7.).
* § 11: Der Ära stellt nur Verstöße fest, kann aber nicht die Einhaltung der 
  FS-Ordnung  gewährleisten.

5. Fachschaftsordnung Chemio/Bio
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* Die Refrenzen auf die Organisationssatzung sind zum Teil merkwürdig (§ 31, 
  5 sollte § 31 (5) sein)
* § 2 1./2. "Wahrnehmung der Interessen" und "gesellschaftlichen Belange" geht 
  zu weit und ist von unserem Auftrag nicht mehr abgedeckt
* § 2 5. sollte "Mitglieder der Fachschaft" heißen
* § 3 2. "Schriftlich" sollte vermutlich "in Textform" heißen, da "schriftlich"
  keine EMails o.ä. beinhalten.
* § 3 3. Unterlagen, der von der BG beratenen Mitgliedern, sind zum Teil 
  vertraulich und sollten nicht unter diesen Punkt fallen.
* § 5 4. Der Fachschaftsvorstand besteht aus 3 Mitgliedern, die mit relativer 
  Mehrheit entscheidet. Sollen die einzelnen Vorstandsmitglieder 
  alleinvertretungsberechtigt sein?
* § 5 7. Noch ein Jahresabschluss, oder sonst eine Möglichkeit, die Einhaltung 
  des HHPs zu dokumentieren
* "Falls die Finanzordnung nichts anderes vorsieht" => FS-Finanzordnung oder 
  Finanzordnung der Studierendenschaft? Sollte dieser Hinweis nicht ggf. 
  komplett raus (Kursivdruck)
* § 6 2. Soll die "Pflicht"-FSV in der Vorlesungszeit stattfinden?
* § 6 3. Die Einladungsfrist sollte natürlich eingehalten werden, d.h. man 
  sollte innerhalb von zwei Wochen einladen.
* § 6 6 Der dritte Punkt ist nicht erlaubt nach Organisationssatzung.
* § 6 8. absolute Mehrheit bedeutet die Mehrheit aller Studierenden der Fakultät.
  Möglicherweise ist eher die "normale" relative Mehrheit gewünscht.
* § 6 10. Was passiert, wenn ein Mitglied gegen das Protokoll ist? Außerdem 
  muss das Protokoll veröffentlicht werden. (Gilt auch für § 7 6.) 
* Einstimmig ist keine in der Organisationssatzung vorgesehene Mehrheit.
* § 7 1. Die BG beschließt auch Dinge und ist daher nicht beratend. (§ 7 3., 
  § 7 5. die letzten beiden Punkte)
* § 7 5. Punkt 3: Sind universitäre Gremien auch innerhalb der 
  Studierendenschaft? (FSK)
* § 7 6. Was passiert, wenn ein Mitglied gegen das Protokoll ist? Außerdem muss 
  das Protokoll veröffentlicht werden. 
* Einstimmig ist keine in der Organisationssatzung vorgesehene Mehrheit.
* § 8 Wenn Änderungen der Fachschaftsordnung geplant sind, sollte das auf der 
  Einladung bekannt gemacht werden.
* § 9 da ist noch ne Anmerkung "[Weiteres]"

6. Fachschaftsordnung Mathe-Info
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* *zu klären*: Kann man Nichtmitglieder als FSK-Vertreter benennen?
* § 6 (7): der Versammlungsleiter sollte von der Versammlung bestimmt werden
* § 7 (1) Nr. 4: müsste eigentlich von der FS-Versammlung oder zumindest nur von den Mitgliedern der jeweiligen FS gemacht werden
* § 8: Wann ist die erste Fachschaftversammlung? Was geschieht, wenn der 
  Haushaltsentwurf abgelehnt wird?
* § 10: *zu klären* Was geschieht, wenn nur eine FS die Änderung der FS-Ordnung 
  beschließt. Nach OSVS hat jede FS das Recht die eigene Fachschaftsordnung zu 
  ändern.

7. Fachschaftsordnung Etec
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* § 1 (1) Nein, die Fachschaft ist nicht rechtsfähig.
* § 5 (6) Die Mehrheit sollte die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen 
  sein.
* § 6 (2) Satz 2: Wer entscheidet, ob nach dem Antrag abgestimmt. Besser: Auf 
  Antrag ... wird darüber abgestimmt.
* § 6 (8) Das Protokoll ist auch zu veröffentlichen
* § 11 (1) Nach werden fehlt ein "von"
* § 12 (1) Satz 2: Die *Abstimmenden* müssen ...
* § 12 (4) Die Ewigkeitsklausel beschränkt die Rechte der Fachschaftsversammlung
  die Satzung zu ändern *zu klären*

8. Sonstiges
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Die mit *zu klären* markierten Punkte werden auf der nächsten Sitzung der 
Ältestenrats geklärt.


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