Bettina Lisbach (Grüne)
0. Kurzvorstellung Bettina Lisbach
Bettina Lisbach, 51, Diplom-Geoökologin, Grüne Landtagskandidatin für den Wahlkreis KA-Ost. Ich arbeite als Projektmanagerin in einem Karlsruher IT-Unternehmen, das Informationssysteme für den öffentlichen Nahverkehr herstellt.
Politischer Werdegang: Seit meiner Jugend bin ich in Umweltgruppen, Bürgerinitiativen und Aktionsbündnissen aktiv, seit 1998 bei den Grünen engagiert. 2004 wurde ich in den Gemeinderat gewählt und bin seit 2008 Fraktionsvorsitzende. Jetzt will ich Grüne Politik auch auf Landesebene mitgestalten.
Fünf Jahre grün-geführte Regierung zeigen Wirkung: Gerechteres Bildungssystem, Abschaffung von Studiengebühren, Mittel für sozialen Wohnungsbau, Bürgerbeteiligung, Energiewende und Klimaschutz sind nur einige wesentliche Stichpunkte.
Mein Ziel für diese Landtagswahl ist, den eingeschlagenen Weg der ökologisch-sozialen Modernisierung fortzuführen. Angestoßene Reformen und Projekte müssen langfristig wirken. Dafür will ich mich einsetzen und dafür bitte ich um Unterstützung.
1. Persönliche politische Schwerpunkte und Ziele
Als Politikerin gestalte ich Zukunft nachhaltig und denke nicht nur bis zur nächsten Wahl. Ich will gute Lebensbedingungen auch für nachfolgende Generationen erreichen. Deshalb setze ich mich für eine gesunde Umwelt, ein stabiles Netz sozialer Absicherung, ein gerechtes Bildungssystem und für den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern ein. Meine politischen Schwerpunkte sind Stadtentwicklung, Wohnungsbau und umweltfreundliche Mobilität. Gute Stadtplanung verbindet zusätzliche Wohnungen im Innenbereich mit mehr Aufenthaltsqualität im Quartier. Durch sparsamen Umgang mit knappen Flächen lassen sich naturnahe Erholungsgebiete erhalten. Unser Land braucht wirtschaftlichen Erfolg; dieser muss aber vom Ressourcenverbrauch entkoppelt werden. Ich engagiere mich für Klimaschutz und Energiewende. Auch eine naturgemäße Waldwirtschaft, die Vernetzung von Grünflächen und die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind mir wichtig.
2. Was halten Sie von der Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende? Wären Sie im Falle eines hohen Preises für ein landesweites Semesterticket bereit, dieses aus Landesgeldern zu subventionieren?
Wir GRÜNE begrüßen ein landesweites Semesterticket für Studierende. Die grün-geführte Landesregierung hat dazu Verhandlungen zwischen DB Regio, Verkehrsverbünden und Studierenden initiiert und begleitet, die nach meinem Kenntnisstand auf einem guten Weg sind. Eine Unterstützung aus Landesgeldern über die bestehende Förderung des Ausbildungsverkehrs hinaus ist derzeit haushaltspolitisch nur schwer darstellbar. Nichtsdestotrotz werde ich mich in den Haushaltsverhandlungen weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Thema mit hoher Priorität verfolgt wird.
3. Werden Sie sich dafür einsetzen Landesgrundstücke für den Wohnheimsbau in Karlsruhe bereit zu stellen?
Der Mangel an Wohnraum trifft alle größeren Städte, insbesondere die mit einer oder mehreren Hochschulen. Daher haben wir uns bereits in der Vergangenheit erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Land seine Grundstücke zu günstigen Konditionen an die Studierendenwerke abgibt und die Not gemildert werden kann. Dies ist mittlerweile Beschlusslage der Landesregierung und diesen Kurs wollen wir weiter beibehalten. Insofern: vollumfänglich ja.
4. Wie wollen Sie das Selbstbestimmungsrecht der Verfassten Studierendenschaft erhalten oder stärken?
Die von Grün-Rot in Baden-Württemberg 2012 wieder eingeführte Verfasste Studierendenschaft ist mit einem im Bundesvergleich sehr weiten politischen Mandat und einem hohen Grad an Satzungs- und Finanzautonomie ausgestattet. Nach einer Phase, die vor allem durch den Organisationsaufbau gekennzeichnet war, rückt jetzt die inhaltliche Arbeit in den Verfassten Studierendenschaften in den Mittelpunkt – etwa bei der Vergabe des studentischen Anteils an den Qualitätssicherungsmitteln. Wir GRÜNE stehen für eine starke und selbstbewusste Verfasste Studierendenschaft. Nachbesserungsbedarf sehe ich beim Bürokratieabbau, der Einbindung der Verfassten Studierendenschaft in die Hochschulgremien und beim Ausbau der hochschulinternen Transparenz, etwa bezüglich des KIT-Haushalts.
5. Wie soll der Rückstau bei Sanierungs- und Baumaßnahmen am KIT in Anbetracht stark gestiegener Studierendenzahlen aufgelöst werden?
Mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ haben wir die Bau- und Sanierungsfinanzierung des Landes um 100 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Das ist ein guter Anfang. Wir wollen die Hochschulbaumittel weiter aufstocken. Geprüft werden muss zudem, ob – etwa durch ein Bauherrenrecht für das KIT – der Hochschulbau organisatorisch vereinfacht und so auch notwendige Sanierungs- und Baumaßnahmen beschleunigt werden können.
6. Wie stellen Sie sich die Kooperation zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg in Bezug auf das KIT vor?
Der Zusammenschluss zwischen der Universität und dem Helmholtz-Forschungszentrum stellt eine bundesweit einmalige Besonderheit dar – mit seinen Vorteilen und auch seinen Herausforderungen. Diese Kooperation muss in der Zukunft zur Selbstverständlichkeit werden. Was meinen wir damit? Die Hürden, die durch die grundgesetzliche Trennung der beiden Hochschulteile bestehen, beispielweise in der Finanzverwaltung, müssen rasch überwunden werden, da hier unnötigerweise Reibungsverluste entstehen. Stattdessen brauchen wir eine Rahmensetzung, die für das KIT weitere Freiräume und Potentiale schafft. Hierfür benötigen wir eine noch größere Flexibilität von Seiten des Bundes im Umgang mit dem KIT als Hochschule des Landes.
7. Wie setzen Sie sich für eine bessere Finanzierung von Hochschullehre und -forschung in Baden-Württemberg ein?
Der von der grün-geführten Landesregierung mit den Hochschulen geschlossene Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ führt dazu, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen nach einer schwarz-gelben Sparphase nun jährlich um mindestens drei Prozent wächst. Damit ist Baden-Württemberg als erstes Bundesland den Empfehlungen des Wissenschaftsrates nachgekommen. Insgesamt fließen 1,7 Mrd. Euro an zusätzlichen Landesmitteln in Lehre, Forschung und Hochschulbau. Die mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag begonnene Politik werden wir fortsetzen und weiterhin eine klare Priorität auf Bildung und Wissenschaft im Landeshaushalt legen. Mir ist es wichtig, dass Studierende über den studentischen Anteil an den Qualitätssicherungsmitteln (landesweit sind das rund 20 Mio. Euro pro Jahr) aktiv an Finanzierungsentscheidungen beteiligt sind. Studiengebühren haben wir dagegen zu Recht abgeschafft, der soziale bzw. finanzielle Hintergrund darf nicht über das Studium entscheiden!
8. Wie werden die Mittel aus dem Hochschulfinanzierungsbegleitgesetz nach 2020 weitergeführt?
Auch nach 2020 hat die auskömmliche Finanzierung der Hochschulen für uns GRÜNE Priorität. Über die Ausgestaltung eines möglichen Nachfolgevertrags zum Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ muss in der kommenden Legislaturperiode entschieden werden. Wir wollen und werden diesen Prozess, wie oben bereits erwähnt, aber aktiv im Sinne der Hochschulen und ihrer Mitglieder angehen. Wenn sich das studentische Vorschlagsrecht über einen Teil der Mittel bewährt hat, sollte dies aus meiner Sicht fortgeführt werden.
9. Wie wollen Sie die Chancengleicheit an Hochschulen in Baden-Württemberg verbessern?
Es gibt hinsichtlich der Chancengleichheit nach wie vor Verbesserungsbedarf an den baden-württembergischen Hochschulen und auch am KIT. Deswegen haben wir in der Novelle des Landeshochschulgesetzes die Gleichstellungsbeauftragten sowohl hinsichtlich ihrer Kompetenzen als auch hinsichtlich ihrer Ausstattung gestärkt. Chancengleichheitspläne sind nun Chef*innen-Sache. Für die Hochschulräte gilt seit 2014 eine 40%-Quote. Ein besonders wichtiges Instrument für die Verbesserung der Chancengleichheit sehe ich in der Juniorprofessur mit dem Anschluss einer „vollen“ Professur (Tenure-Track), die ein wichtiger Schritt für eine verlässlichere Karriereplanung ist. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode unser Augenmerk darauf legen, ob diese Maßnahmen greifen, oder ob weitere Schritte notwendig sind, um Chancengleichheit an den Hochschulen zu erreichen.
10. Welche Probleme stehen für Sie beim Hochschulzugang im Vordergrund und wie wollen Sie diese lösen?
Mit der Abschaffung der Studiengebühren haben wir eine wichtige soziale Hürde für den Hochschulzugang entfernt. Darüber hinaus haben wir die Möglichkeiten der Zugangsqualifikationen zum Studium deutlich erweitert und so die Durchlässigkeit insbesondere von beruflich qualifizierten Menschen erhöht. Das Ausbauprogramm Hochschule 2012 haben wir aufgestockt und um das Masterprogramm Hochschule 2016 ergänzt, um so die Zahl der Studienplätze angesichts steigender Studierendenzahlen deutlich auszubauen. Zudem hat die grün-geführte Landesregierung im Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ mit den Hochschulen vereinbart, dass diese die Zahl der Studienplätze nicht senken dürfen. Handlungsbedarf sehe ich nun vor allem darin, die Organisation von Mehrfachbewerbungen zu verbessern und Studieninformationen sowie Beratungsangebote beim Einstieg ins Studium weiter auszubauen.
11. Wie wollen Sie die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge in Baden-Württemberg verbessern? Wie wollen Sie deren Zugang zu Bildung vereinfachen?
Das Land hat die Kapazitäten der Landeserstaufnahmeeinrichtungen bereits deutlich ausgebaut. Eine weitere Aufstockung ist eingeplant. Mit dem neuen Registrierungszentrum in Heidelberg wird auch die Antragstellung der ankommenden Flüchtlinge deutlich beschleunigt. Ziel Grüner Integrationspolitik ist eine dezentrale Unterbringung, die schnelle Einführung der Gesundheitskarte und eine gute psychosozialen Versorgung. Zur Integration in Bildungssystem und Arbeitsmarkt sind eine frühzeitige Erfassung des Bildungsstandes sowie ein breites Angebot an Sprach- und Integrationskursen wichtig. Die Vorbereitungsklassen für schulpflichtige Flüchtlinge wurden bereits aufgestockt und mit 1.100 zusätzlichen Lehrerstellen ausgestattet. Ein weiterer Ausbau ist notwendig, auch an weiterführenden Schulen. Mit dem neuen Landeshochschulgesetz wird die Aufnahme eines Studiums unabhängig vom Aufenthaltsstatus ermöglicht. Unser Ziel ist außerdem, dass Flüchtlinge, die hier eine Ausbildung beginnen, diese auch hier abschließen können.