Änderung der Organisationssatzung

Datum: 
15.11.2016
Beschluss: 

§ 31 (4) 2.
Ändere

„Genehmigung des Haushaltsplans der Fachschaft“

zu

„Genehmigung des Haushaltsplans der Fachschaft oder gemeinsamen Haushaltsplans
mehrerer Fachschaften gem. §31 Absatz 6“

§ 31 (6) -> neuer Absatz
"Die Fachschaftsversammlung kann mit einfacher Zweidrittel-Mehrheit die gemeinsame
Haushaltsführung mit anderen Fachschaften beschließen. In diesem Fall wird ein
gemeinsamer Fachschaftshaushaltsplan beschlossen. Die beteiligten Fachschaften
müssen diesen auf ihrer jeweiligen Fachschaftsversammlung mit relativen Mehrheiten
beschließen. Näheres regelt die Finanzordnung."

Begründung: 

Durch diese Änderung ermöglichen wir den Fachschaften die Bildung von gemeinsamen
Haushaltsplänen. Durch die einfache Zweidrittel-Mehrheit, stellen wir sicher, dass
tatsächlich die Mehrheit aller, bei der beschließenden Fachschaftsversammlung,
anwesenden Fachschaftsmitglieder der Bildung des gemeinsamen Haushaltes zustimmt.
Weiterhin offen bleibt natürlich die Option einen alleinigen Haushaltsplan zu beschließen.
Die relative Mehrheit ist die aktuell erforderliche Mehrheit für einen Fachschaftshaushalt.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: