Änderung der Geschäftsordnung

Datum: 
14.07.2020
Beschluss: 

Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 17Abs. 1 S. 1 der Organisationssatzung folgendermaßen geändert:
I.
§ 15 Abs. 2 S. 3 erhält folgende Fassung:
„In der ersten Sitzung der Amtsperiode wird für jeden Ausschuss über dessen Fortbestehen oder Auflösung entschieden.“
II.
1. § 1 Abs. 4 wird gestrichen.
2. § 6 erhält folgenden neuen Abs. 1a:
„(1a) Sofern das Präsidium vollständig unbesetzt ist, fungiert das Mitglied des Studierendenparlaments, das im Zuge der Wahlen zum Studierendenparlament der aktuellen Amtsperiode die meisten Personenstimmen erhalten hat, als Präsidentin. Haben bei der Wahl mehrere Personen gleich viele Personenstimmen erhalten,entscheidet der Ältestenrat per Los.“
4. § 6 Abs. 4 S. 2 wird gestrichen.
III.
1. Ergänze in § 12 Abs. 7 am Ende:
„Bei einer Wahl mit Reihung gem. Abs. 8 ist eine Wahl en bloc nur möglich, wenn sich die Kandidierenden auf eine Reihung einigen.“
2. § 12 erhält folgenden neuen Abs. 8:
„(8) Wahlen mit Reihung sind Wahlen, bei denen unter den Gewählten eine Reihung bestimmt werden muss. Das ist besonders bei der Wahl von stellvertretenden Mitgliedern erforderlich. Die Reihung ergibt sich aus folgenden Faktoren nachfolgender Reihenfolge. Weiter oben in der Reihung ist die Kandidatin:
1. mit dem frühesten Zeitpunkt der Wahl,
2. mit dem frühesten erfolgreichen Wahlgang,
3. bei einer Wahl im ersten oder zweiten Wahlgang mit der höchsten Stimmenzahl oder bei einer Wahl im dritten Wahlgang mit der höchsten Anzahl an Ja-Stimmen und
4. nur bei einer Wahl im dritten Wahlgang mit der geringsten Anzahl an Nein-Stimmen.
Gibt es keine eindeutige Reihenfolge, gibt es eine Stichwahl. Bei Stimmengleichheit bei der Stichwahl entscheidet das Los.“

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
2
Beschluss-Themen: