Arbeitsauftrag an den Ausschuss für Finanzen zu Überschüssen

Datum: 
23.06.2020
Beschluss: 

Dem am 22. Oktober 2019 eingesetzten Ausschuss für Finanzen wird der Arbeitsauftrag erteilt bei der Erarbeitung einer neuen Finanzordnung die Übertragsmöglichkeiten einzuschränken. Dazu sollen insbesondere die Grenzen zum Übertrag von Restmitteln und für die Zuführung in die Betriebsmittelrücklage angepasst werden.

Begründung: 

Das KIT hat uns darauf hingewiesen, dass wir zu viele Restmittel ins nächste Haushaltsjahr übertragen. Das muss mittelfristig angepasst werden und ist nur durch eine Änderung der Finanzordnung möglich. Die Eingliederung dieser erforderlichen Änderung in die Arbeit des Ausschusses für Finanzen ist dabei die sinnvollste Option.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
17
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: