AK Notlagenhilfe (aufgelöst)

 

Der AK Notlagenstipendium wurde am 24.04.2018 gegründet und am 22.05.2018 in AK Notlagenhilfe umbenannt. Nach dem Vorbild der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg wurde eine Satzung erarbeitet, die es ermöglicht, Studierende aus Mitteln der Studierendenschaft kurzfristig zu unterstützen, wenn sie in eine finanzielle Notlage geraten und ohne diese Hilfe ihr Studium vermutlich nicht fortführen könnten. Die Notlagenzuschussverordnung ist seit dem 12. September 2019 in Kraft.

Anträge stellen kann grundsätzlich, wer am KIT immatrikuliert ist, unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist und ohne Untersützung sein Studium nicht fortsetzen kann. Auf einen Antrag hin kommt dann die Vergabekommission zusammen, die für einen kurzen Zeitraum monatliche Zuschüsse maximal in Höhe des BAFöG-Höchsatzes bewilligen kann. Die Sozialberatung hilft gerne bei den Formalia zur Antragsstellung.

Informationen und Beratung zur Notlagenhilfe und der Antragsstellung gibt es in der Sozialberatung oder direkt per Mail an notlagenhilfe@asta-kit.de.

Fragen und Antworten

Was?

In sozialen Härtefällen können Studierende Zuschüsse von der Studierendenschaft beantragen. 

 

für wen?

KIT-Studis, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, die das Fortsetzen des Studiums verhindern würde.

 

wie viel?

Für jeden bewilligten Monat (höchstens 3) jeweils maximal den BAföG-Höchstsatz (exklusiv Krankenversicherungszuschuss) als Zuschuss.

 

Wie geht das?

Folgendes Formular ausfüllen und beim AStA abgeben. 

Wer die Zuschüsse braucht, kann sich von der Sozialberatung (Link) im AStA beim Stellen des Antrags auf Notlagenhilfe unterstützen lassen. Wenn der Antrag eingegangen ist, prüft die Vergabekommission diesen und legt die Höhe der Zuschüsse fest.

 

Was muss in den Antrag?

Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Studiengang, Überblick über die finanzielle Situation mit entsprechenden Belegen, Erklärung der Notlage. Zusätzlich kann vermerkt werden, wenn Mitglieder in der Vergabekommission befangen sind. Als befangen markierte Mitglieder dürfen nicht mitentscheiden und können den Antrag nicht einsehen.

 

Wer ist die Vergabekommission?

Die Kommission wird vom Studierendenparlament immer für ein Jahr gewählt. Alle Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

 

Wie entscheidet die Vergabekommission?

Wer durch Verwandtschaft oder Bekanntschaft befangen ist, bekommt keine Informationen zum jeweiligen Antrag und kann nicht mitentscheiden.

Ansonsten wird Anhand der Daten im Antrag und der persönlichen Erklärung der antragsstellenden Person in nicht-öffentlicher Sitzung entschieden.

Bewilligt werden kann ein Antrag nur, wenn die finanzielle Notlage unerwartet eingetreten ist, wenn in den letzten 18 Monaten nicht bereits eine Notlagenhilfe ausgezahlt wurde und wenn keine andere Stelle (wie das Studierendenwerk) bereits Zuschüsse vergibt.

 

Wer bezahlt das?

Die Studierendenschaft, also wir alle solidarisch mit dem Semesterbeitrag (VS-Anteil). Dafür ist ein Budget im Haushalt vorgesehen, wenn das ausgeschöpft ist, sind keine weiteren Zuschüsse möglich.

Zusätzlich nimmt die Studierendenschaft auch anonyme Spenden für das Budget der Notlagenhilfe an. 

 

Wie kann ich die Notlagenhilfe unterstützen?

Als Spende an das Konto der verfassten Studierendenschaft (Link) mit dem Verwendungszweck „Spende Notlagenhilfe“.