Verpflichtungsermächtigung für den Mietkauf eines Servers durch die FSMI

Datum: 
05.12.2023
Beschluss: 

Das Studierendenparlament erteilt gemäß § 20 Abs. 5 FO folgende Verpflichtungsermächtigung: Die Haushaltsstelle 17.812.01 kann mit Verpflichtungen in Folgejahren bis zu einer Höhe von 3700 € belastet werden.

Begründung: 

Die FSMI braucht einen neuen Server. Es ist vorgesehen diesen über den FSMI-Verein zu beschaffen und per Mietkauf über die Zeit verteilt aus VS-Mitteln zu finanzieren.
Die Ausgaben entstehen alle in kommenden Haushaltsjahren, daher ist eine Verpflichtungsermächtigung des Studierendenparlaments erforderlich.
Der Entwurf des Mietkaufvertrags befindet sich in der Anlage.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
24
Nein: 
0
Enthaltung: 
1
Beschluss-Themen: