Änderung der Satzung: Hinzugezogene Referenten
Date:
Tuesday, 2. November 2010
Ja:
20
Nein:
2
Enthaltung:
0
Beschluss:
§22 (3) ersetze
„(3) Zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben kann der Vorstand mit Zustimmung des Studierendenparlaments zusätzliche Referentinnen bzw. Referenten hinzuziehen.“
durch
„(3) Zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben kann das Studierendenparlament oder der Vorstand mit Zustimmung des Studierendenparlaments zusätzliche Referentinnen bzw. Referenten hinzuziehen. Diese sind nicht Teil des Vorstandes und scheiden aus
- mit der Wahl eines neuen Vorstands gem. §24 (2)
- durch Exmatrikulation
- durch eigenen Verzicht
- durch Beschluss des Studierendenparlaments“