Geschäftsordnung der Vollversammlung
Das Studierendenparlament beschließt die folgende Geschäftsordnung für die Vollversammlung
gemäß §13 Abs.7 Satz 1 OSVS (Siehe Anhang)
Als aufgrund der Aufhebung der Wahlen kurzfristig eine Vollversammlung eingeladen werden
sollte, wurde festgestellt, dass es sehr sinnvoll wäre eine Geschäftsordnung für die
Vollversammlung zu haben, weil die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments, die sonst
entsprechend gilt, für eine Versammlung dieser Größe nicht umsetzbar ist.
Diese Geschäftsordnung ist nur eine leicht angepasste Form der Geschäftsordnung des
Studierendenparlaments.
Ein Entwurf wurde auf mehreren Sitzungen debattiert. Dabei kamen Änderungen auf unter
Anderem zur Möglichkeit geheimer Abstimmungen.
Die Ergebnisse der Änderungen sind in dieser Fassung aufgenommen