Finanzordnung - Kleiderordnung
Füge der Finanzordnung hinzu:
§16.1 Finanzierung von Fachschaftskleidung
(1) Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann es erforderlich sein, dass Mitglieder einer Fachschaft als
solche zu erkennen sind. Um dies zu ermöglichen kann eine Fachschaft Kleidungsstücke in einem
Corporate Design erstellen.
(2) Fachschaftskleidung, die in den privaten Besitz von Mitgliedern einer Fachschaft übergeht (private
Fachschaftskleidung), darf aus Mitteln der jeweiligen Fachschaft bezuschusst werden. Ein
entsprechender Posten ist im Haushalt der jeweiligen Fachschaft vorzusehen. Für private
Fachschaftskleidung gelten folgende Regelungen:
1. Ein Kleidungsstück darf mit maximal 7,50€ aus den der jeweiligen Fachschaft zugewiesenen
Mitteln bezuschusst werden.
2. Private Fachschaftskleidung darf nur an aktive Fachschaftsmitglieder herausgegeben
werden. Die Definition des Begriffs aktives Fachschaftsmitglied obliegt dem Vorstand der
jeweiligen Fachschaft, sofern die Fachschaftsordnung keine andere Regelung trifft.
3. Jedes aktive Fachschaftsmitglied darf in der Regel maximal alle zwei Jahre ein bezuschusstes
Kleidungsstück erhalten.
(3) Jede Fachschaft darf sich außerdem einen Kleidungspool anschaffen. Ein entsprechender Posten
ist im Haushalt der jeweiligen Fachschaft vorzusehen. Für den Kleidungspool gelten folgende Regeln:
1. Jedes Kleidungsstück für den Kleidungspool kann mit bis zu 20€ aus den der jeweiligen
Fachschaft zugewiesenen Mitteln bezuschusst werden.
2. Die Kleidungsstücke im Kleidungspool sind unpersonalisiert und zum Verleih bestimmt.
3. Jede Fachschaft muss eine maximale Anzahl an Kleidungsstücken für den Kleidungspool ihrer
Fachschaft bestimmen. Initial wird diese von der jeweiligen Fachschaft beschlossen und der
Fachschaftenkonferenz berichtet. Zur Änderung dieser maximalen Anzahl bedarf es eines
Beschlusses der Fachschaftenkonferenz, der auf Antrag der jeweiligen Fachschaft gefällt
wird. Das Präsidium der Fachschaftenkonferenz dokumentiert die Obergrenzen der
Kleidungspools der Fachschaften und kommuniziert diese dem Vorstand der
Studierendenschaft.
4. Pro Haushaltsjahr ist eine Anschaffung von höchstens 25% des maximalen Poolvolumens
möglich.
5. Zur Sicherung des Bestands im Verleihpool ist eine Kleidernummer zur Nachverfolgung der
Kleidungsstücke in alle Kleidungsstücke einzubringen. Verlust, Verschleiß und Verbleib dieser
Kleidungsstücke ist durch die jeweilige Fachschaft zu dokumentieren.
(4) Die Ausschüttung der Gelder ist in Absprache mit dem Vorstand der Studierendenschaft für jede
Fachschaft individuell zu regeln.
Es gibt momentan keine Regelung für die VS-Mittel Finanzierung von FS-Kleidung und
wir würden damit gerne ein nötiges Rahmenwerk schaffen.