Einrichtung Treuhandkonto Verwaltungskostenbeitrag

Date: 
Tuesday, 10. June 2003
Ja: 
14
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Beschluss der Vollversammlung der Studierenden der Universität Karlsruhe (TH) vom 5.Juni 2003

Die Studierendenschaft der Universität Karlsruhe lehnt den Verwaltungskostenbeitrag ab. Er ist eine Studiengebühr und verstößt damit auch gegen das Hochschulrahmengesetz.

Der Usta wird beauftragt, ein Treuhandkonto einzurichten. Die Studierenden werden aufgerufen, den Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro ausschließlich auf dieses Konto einzuzahlen; Der Studentenwerksbeitrag von 56 Euro sollte jedoch nicht boykottiert werden.
Wenn
a) an der Universität Karlsruhe mindestens 4.000 StudentInnen auf das Treuhandkonto einzahlen
oder
b) landesweit mindestens 22.000 StudentInnen auf Treuhandkonto einzahlen und an der Uni Karlsruhe mindestens 3.000 StudentInnen einzahlen

(das Quorum wird erreicht), wird das Geld nicht an die Unikasse überwiesen. Der UStA ist dann beauftragt, mit dem Land Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel den Verwaltungskostenbeitrag abzuschaffen. Über die Annahme des Verhandlungsergebnisses wird eine weitere Vollversammlung entscheiden.
Wird das Quorum hingegen nicht erreicht, wird das Geld Anfang August an die Unikasse überwiesen, sodass alle StudentInnen, die sich bis dahin am Protest beteiligt haben, zurückgemeldet sind.

Weitere Details zum Treuhandkonto sind aus der Grafik, die diesem Antrag als Anlage beiliegt, ersichtlich.

Die Abwicklung des Treuhandkontos wird durch eine AGB geregelt. Ein Entwurf dieser AGB liegt diesem Antrag bei.

Ein Anwalt wird die Abwicklung und insbesondere die Überweisungen überwachen.