Eckpunkte der Organisationssatzung
Date:
Tuesday, 24. July 2012
Ja:
13
Nein:
1
Enthaltung:
2
Beschluss:
Das Studierendenparlament beschließt die folgenden Eckpunkte für die zu erarbeitende Organisationssatzung:
- Die Amtsperiode des Studierendenparlaments und der Fachschaftsvorstände entspricht dem akademischen Jahr.
- Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Der Vorstand gliedert sich in Referate (analog U-Modell-Satzung).
- Von der Referatsstruktur kann abgewichen werden (wie bisher).
- Regelungen zu autonomen Referaten werden in gesonderten Satzungen getroffen.
- Es gibt einen erweiterten Vorstand (Ersatz für hinzugezogene Referenten).
- Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind dem Vorstand rechenschaftspflichtig.
- Die Mitglieder des erweiterten Vorstands werden vom Vorstand gewählt und vom Studierendenparlament bestätigt.