Berichtigung der StuPa-GO
StuPa-Beschluss (VS) – 8. February 2025 - 19:44
Datum:
26.11.2024
Beschluss:
Das StuPa möge beschließen,
§15 Abs. 2 Satz 16 StuPa GO:
„Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 19 Absatz 2“
zu
„Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 20 Absatz 2“
und §15 Abs. 2 Satz 17 StuPa GO:
„Anzweiflung der Auslegung der Geschäftsordnung nach § 19 Absatz 1“
zu
„Anzweiflung der Auslegung der Geschäftsordnung nach § 20 Absatz 1“
zu ändern.
Begründung:
§15 Abs. 2 Satz 16 und 17 beziehen sich auf die StuPa-GO und referenzieren §19. Da §19 sich im Gegensatz zu §20 jedoch mit der Beschlussammlung befasst, nicht jedoch wie §20 mit der StuPa-GO erscheint es sinnvoll, dies zu berichtigen.
Beschluss-Themen: