Berichtigung der StuPa-GO

Datum: 
26.11.2024
Beschluss: 

Das StuPa möge beschließen,
§15 Abs. 2 Satz 16 StuPa GO:
„Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 19 Absatz 2“
zu
„Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 20 Absatz 2“

und §15 Abs. 2 Satz 17 StuPa GO:
„Anzweiflung der Auslegung der Geschäftsordnung nach § 19 Absatz 1“
zu
„Anzweiflung der Auslegung der Geschäftsordnung nach § 20 Absatz 1“

zu ändern.

Begründung: 

§15 Abs. 2 Satz 16 und 17 beziehen sich auf die StuPa-GO und referenzieren §19. Da §19 sich im Gegensatz zu §20 jedoch mit der Beschlussammlung befasst, nicht jedoch wie §20 mit der StuPa-GO erscheint es sinnvoll, dies zu berichtigen.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
22
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: