Aufwandsentschädigung AStA-Referenten
StuPa-Beschluss (VS) – 17. November 2014 - 16:46
Datum:
02.09.2014
Beschluss:
Die Aufwandsentschädigung pro Person wird auf maximal 430 € festgesetzt.
Begründung:
Finanzordnung gilt zwar noch nicht, dort steht aber drin, dass das Studierendenparlament die (maximale) Höhe der Aufwandsentschädigung festsetzt.
Beschluss-Themen: