Aufwandsentschädigung AStA-Referenten

Datum: 
02.09.2014
Beschluss: 

Die Aufwandsentschädigung pro Person wird auf maximal 430 € festgesetzt.

Begründung: 

Finanzordnung gilt zwar noch nicht, dort steht aber drin, dass das Studierendenparlament die (maximale) Höhe der Aufwandsentschädigung festsetzt.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
7
Nein: 
1
Enthaltung: 
1
Beschluss-Themen: