ÄRa-Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

Datum: 
24. February 2017

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 24.02.2017
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Beginn: 16:43
Ende:  19:55

Ort: AStA-Büro in der Mensa
Anwesend:  Moritz Kühner, Benjamin Lipp, Sebastian Schlund, Vera Schumacher, Jens Tamson
Abwesend: -

Gäste: Nu Hartmann
Protokoll: Moritz Kühner bis ca. 18:00, Sebastian danach

Tagesordnung:
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TOP 0 : Begrüßung
TOP 1 : Berichte
TOP 2 : Anfrage zur Anwesenheitspflicht bei StuPa Sitzungen
TOP 3 : Fachschaftsordnung Architektur
TOP 4 : Wahl Vorsitzende
TOP 5 : Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz   
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
                  (Vorstand der Studierendenschaft)
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    GO      : Geschäftsordnung
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung und Berichte
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Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRas.

Der Ältestenrat hat wieder 5 Mitglieder. Jens Tamson wurde auf den, bis dahin, unbesetzten Platz der Amtszeit bis zum 30.09.2017 gewählt.

TOP 2: Anfrage zur Anwesenheitspflicht bei StuPa Sitzungen
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Anfrage zur StuPa-GO vom 21.12.2016:
Die StuPa-Abgeordneten müssen laut Satzung bei den StuPa-Sitzungen
anwesend sein. Ist 5 Mal fehlen in StuPa-Go mit Anwesenheitspflicht in
OSVS vereinbar? 3 Mal sogar unentschuldigt?
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In §17 Abs. 6. OSVS ist die Anwesenheitspflicht von Abgeordneten des StuPas geregelt.

In § 16 Abs. 2.5 OSVS, ist geregelt, dass Mitglieder des Studierendenparlamentes ihren Sitz verlieren, wenn sie bei Sitzungen 3 mal unentschuldigt bzw. oder 5 mal insgesamt fehlen. § 4 Abs. 2 StuPa-GO zitiert einfach diesen Teil der OSVS.

Antwort auf die Frage:
Konsens: Die Regelung in StuPa-GO widerspricht somit nicht der OSVS.

Die anfragestellende Person wird informiert.

TOP 3: Fachschaftsordnung Architektur
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Der Ältestenrat hat die FSO der FS Architektur vom 14.Februar 2017 geprüft, und fasst folgenden Beschluss.

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| In § 4 Fachschaftsversammlung Abs. 3 wird nicht	    |
| definiert mit welcher Frist und in welcher Form die	    |
| Tagesordnung bekannt gegeben wird. Nach § 31 Abs. 3 OS    |
| muss eine Regelung diesbezüglich getroffen werden.        |
| In § 6 Fachschaftsvorstand Abs. 2 d) wird das Vorgehen    |
| im Falle eines mit nur noch einer Person besetzten	    |
| Fachschaftsvorstands definiert. Gemäß der vorliegenden    |
| FSO sind von der Fachschaftsversammlung Neuwahlen         |
| „vorzubereiten“, jedoch regelt § 30 Abs. 5 OS, dass	    |
| über Neuwahlen „entschieden“ wird.		            |
| Der Beschluss der Fachschaftsversammlung der Fachschaft   |
| Architektur vom 14. Februar 2017 zur Fachschaftsordnung   |
| widerspicht somit der Organisationssatzung.		    |
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|				   Beschlossen mit(5/0/0)   |
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Damit wird der Beschluss der Fachschaftsversammlung der Fachschaft Architektur vom 14. Februar 2017 zur
Fachschaftsordnung aufgehoben.

Erklärung:

Neben den im Beschluss festgestellten Mängeln wurden einige Probleme und Diskussionspunkte in der FSO festgestellt.

Ein großer Diskussionspunkt war der Stimmrechtsentzug in § 8 (8) d) bei der Amtsenthebung eines Referenten.
Es bestehen Bedenken bezüglichen der Vereinbarkeit dieser Regelung mit den demokratischen Grundsätzen.
Des weiteren ist das Stimmrecht bei der Fachschaftssitzung nicht geregelt.

[Liste nicht mehr auffindbar, ist denke ich nicht so wichtig, Änderungen wurden eingearbeitet

TOP 4: Wahl Vorsitzende
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Da Jens Tamson neu in den ÄRa gewählt wurde, muss der ÄRa nach seiner eigenen GO §7 Abs. 1 die Vorsitzende neu wählen.
Vera wurde vorgeschlagen.
Wahl: 4/0/1

Vera wurde gewählt und nimmt die Wahl an.

TOP 5: Sonstiges
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Der ÄRa plant seine nächste Sitzung für den 31.03.2017.
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