Protokoll der Sitzung vom 10.02.2016

Datum: 
10. February 2016

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 10.02.2016
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Beginn: 16:15 Uhr 
Ende: 18:45 Uhr 

Ort: AStA-Büro in der Mensa
Anwesend: Alexis Kobrinski, Moritz Kühner, Bernhard Riester, Alexa Schnur, Vera Schumacher 
Abwesend: - 

Gäste: Julia Eberwein, Nu Hartmann, Janka Kuhfuß
Protokoll: Alexis

Tagesordnung:
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    0 : Begrüßung
    1 : Berichte
    2 : Prüfung Fachschaftsordnung Physik
    3 : Vorgehen bei einem Antrag gemäß OSVS §3 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" Abs. 2
        3a: Öffentlichkeit der Liste der Antragsteller*innen
        3b: Überprüfung der Antragsteller*innen
    4 : Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.  : Absatz
    ÄRa   : Ältestenrat
    AStA  : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
            (Vorstand der Studierendenschaft)
    FS    : Fachschaft
    FSK   : Fachschaftenkonferenz
    i.V.m.: in Verbindung mit
    KIT   : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG   : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    OSVS  : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa : Studierendenparlament
    VS    : Verfasste Studierendenschaft

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung
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Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa und die Gäste.

TOP 1: Berichte
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Vera hat eine Anfrage an die Datenschutzbeauftragte des KIT bezüglich Personendaten in Protokollen geschrieben (siehe letzte Sitzung), dazu aber noch keine Antwort bekommen.

TOP 2: Prüfung Fachschaftsordnung Physik
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Am 26.01. wurde die vorliegende Fachschaftsordnung vom Studierendenparlament beschlossen.

===Lesbarkeit/Verständlichkeit===
Folgende Punkte könnten zur leichteren Lesbarkeit und Verständlichkeit in Zukunft geändert werden. Sie widersprechen der OSVS nicht:

 * sowohl in §1 und §2 wird auf externe Paragraphen verwiesen, hier ist es sinnvoll, den Titel der jeweiligen Paragraphen zu ergänzen. 
 * In §3 werden die Fachschaftssprecher extra als Organ aufgeführt, nehmen aber als Organ keine Aufgaben war und haben keine Funktion. Dieser Punkt könnte aus der Aufzählung entfernt werden.
 * In §8 (1) könnte darauf hingewiesen werden, dass der Fianzreferent sich auf die Finanzordnng bezieht

===Aufgaben der Fachschaftsversammlung===
In §4 "Fachschaftsversammlung" Abs. 8 fehlt die satzungsgemäß vorgegebene, nicht übertragbare Aufgabe der Aufstellung eines Wahlvorschlags für die Fachschaftsvorstandswahl:

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| In §4 Fachschaftsversammlung Abs. 8  fehlt bei der        |
| Auflistung der Punkt "Erstellung des Wahlvorschlags zum   |
| Fachschaftsvorstand". Dies  widerspricht insbesondere in  |
| Kombination mit dem folgenden Absatz der  OSVS in §31     |
| "Fachschaftsversammlung" Abs. 4.                          |
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|                                   Beschlossen mit (5/0/0) |
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In §4 Abs. 9 wird gesagt, dass alle außer in der obenstehenden Liste genannten Aufgaben an die Fachschaftssitzung abgegeben werden können. Die Erstellung des Wahlvorschlages ist laut OSVS Aufgabe der Fachschaftsversammlung, die nicht abgegeben werden darf. Somit wiederspricht die FSO der OSVS.

===Öffentlichkeit von Einladungen===
Nach §4 "Fachschaftsversammlung" Abs. 7 der FSO wird zur Fachschaftsversammlung "KIT-öffentlich" eingeladen. Der Ältestenrat diskutiert, ob dieses Vorgehen möglich ist oder ein Widerspruch zur OSVS § 4 "Organe der Studierendenschaft" Abs. 2 darstellt, in der festgelegt wird, dass alle Organe der Studierendenschaft öffentlich tagen.

Der Ältestenrat weist darauf hin, dass die Anweisung der Rechtsabteilung, dass Faschaftsgremien "KIT-öffentlich" und nicht "öffentlich" tagen sollen, zurückgenommen wurde. Eine Einschränkung der Sitzung auf KIT-Öffentlichkeit widerspricht der OSVS. Dies hat die Rechtsabteilung bestätigt (s. letztes Protokoll). In der Satzung gibt es jedoch keine explizite Regelung zur Öffentlichkeit von Einladungen. Dort ist nur die grundsätzliche Öffentlichkeit von Sitzungen und Protokollen vorgegeben.

Es folgt eine Diskussion über die Frage, ob aus der Tatsache, dass die Sitzung öffentlich stattfindet, die Einladung auch öffentlich sein muss und ob die Satzung daher der OSVS wiedersprechen könnte.

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| In §4 "§ 4 Fachschaftsversammlung" Abs. 7 widerspricht die |
| Ordnung der Fachschaft Physik der OSVS in § 4 "Organe der  |
| Studierendenschaft" Abs. 2.                                |
+------------------------------------------------------------+
|                                      Abgelehnt mit (1/1/3) |
+------------------------------------------------------------+

===Aufgaben der Fachschaft===
In §2 "Aufgaben" der FSO sind bei der Aufzählung die Punkte "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins" und "Förderung der Integration ausländischer Studierender" nicht explizit erwähnt. Nach OSVS §27 "Aufgaben" und LHG §65 Abs. 2 i.V.m. §65a Abs. 4 Satz 3 muss die Fachschaft diese Aufgaben auf Fakultätsebene wahrnehmen.

+------------------------------------------------------------+
| Die Ordnung der FS-Physik widerspricht in §2 "Aufgaben"    |
| der OSVS in §2 "Aufgaben".                                 |
+------------------------------------------------------------+
|                                    Beschlossen mit (4/1/0) |
+------------------------------------------------------------+

Die Liste der Aufgaben in Fachschaftsordnungen ist abgeschlossen, es müssen alle Aufgaben der Fachschaft nach LHG und OSVS aufgezählt werden. Zusätzlich können Konkretisierungen bzw. Spezialisierungen (z.B. Ausrichtung kultureller Veranstaltungen oder Angebot von Klausurensammlungen) aufgenommen werden. Die OSVS und die Fachschaftsordnungen können der Liste aus dem LHG keine Aufgaben hinzufügen oder Aufgaben entfernen. Entsprechend müssen die im LHG gelisteten Aufgaben von der VS und auf Fakultätsebene von den Fachschaften wahrgenommen werden.

Der Mängel könnte behoben werden, indem entweder die Punkte explizit in die Liste aufgenommen werden, oder auf die Aufgaben gemäß OSVS §2 "Aufgaben" und LHG § 65 "Studierendenschaft" Abs. 2 i.V.m. §65a Abs. 4 Satz 3 verwiesen wird. 

Vera informiert die Fachschaft, das StuPa-Präsidium, den AStA und das FSK-Präsidium über das Ergebnis.

TOP 3: Vorgehen bei einem Antrag gemäß OSVS §3 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" Abs. 2 
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An den Ältestenrat wurden Anfragen herangetragen, wie mit der Liste der Antragssteller*innen bei Antragen einer Gruppe von Mitgliedern der Studierendenschaft vorgegangen werden muss.

TOP 3a: Öffentlichkeit der Liste der Antragsteller*innen
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Es gab hierzu folgende Fragen:
- Muss den Mitgliedern des Studierendenparlaments Einblick in die Liste der Antragssteller*innen gewährt werden?
- Wie kann das StuPa-Präsidium die Legitimität des Antrags bei Zweifel gegenüber dem StuPa belegen?

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werden diese Fragen auf die nächste Sitzung vertagt.

TOP 3b: Überprüfung der Antragsteller*innen
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Es gab hierzu folgende Frage:
- Wie kann die Gültigkeit der Antragssteller*innen-Liste überprüft werden?

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| Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Studierenden, dass sie |
| Mitglieder der Studierendeschaft sind und dass sie diesen    |
| Antrag stellen wollen. Falls es eine begründete Beschwerde   |
| gibt, muss der ÄRa diese prüfen. Sofern die Anzahl der       |
| beantragenden Studierenden unter 25 fällt, gilt der Antrag   |
| als nicht gestellt.                                          |
+--------------------------------------------------------------+
|                                      Beschlossen mit (5/0/0) |
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Eine Überprüfung der Antragssteller*innen ist in der Organisationssatzung nicht vorgesehen. Ohne konkreten Verdacht gibt es keinen Grund, an der Ordnungsmäßigkeit der Liste zu zweifeln.

Vera informiert die Person, die die Anfrage eingereicht hat, entsprechend.

TOP 4: Sonstiges
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Wir planen die nächste Sitzung für den 24.02.2016 um 16 Uhr im AStA-Büro in der Mensa.

Die Protokolle werden ab jetzt in einem Piratenpad-Team gesammelt.
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