Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Datum: 
11. December 2014

Protokoll

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Sitzung des Ältestenrats am 11. Dezember 2014
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Beginn: 11:45 Uhr
Ende: 15:32 Uhr

Anwesend: Philipp Glaser, Sarah Puch, Michael Tänzer, Leonie Sautter, Noah 
Fleischer
Gäste: Dominique Jonhoff, Katharina Kern, Asmâa Senouci-Meflah, Simone Tichter
Protokoll: Philipp Glaser

Tagesordnung
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TOP 1: FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte
TOP 2: Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft
TOP 3: Anfrage zu einem Verstoß gegen die Organisationssatzung
TOP 4: Änderungsbedarf an der Satzung
TOP 5: Sonstiges

TOP 1: FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte
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Es gibt keine Regelung, was geschieht, wenn der FS-Vorstand unbesetzt ist. 

Damit sind nicht alle Anforderungen an Fachschaftsordnungen erfüllt und 
die Fachschaftsordnung wird daher nach § 23 (1) aufgehoben.

TOP 2: Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft
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"Zu welchem Zeitpunkt wird ein Nachrücker einer Liste Mitglied im StuPa, wenn
der vorhergehende Abgeordnete während einer Sitzung zurücktritt? Rückt er mit
sofortiger Wirkung nach oder erst zur nächsten Sitzung?"

Es liegt keine konkrete Beschwerde vor und der Ältestenrat entscheidet nur über 
Anfragen betreffend der Aufgaben in § 23 (1). Ansonsten obliegt die Umsetzung 
dem Präsidium des Studierendenparlaments.

TOP 3: Anfrage zu einem Verstoß gegen die Organisationssatzung
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Beim Ältestenrat wurde sich beschwert, dass in der Fachschaftsordnung der 
Etec-FS leider keine Regelung zu einem unbesetzten FS-Vorstand steht und dies 
satzungswidrig ist.

Der Ältestenrat stellt einstimmig fest, dass der Beschluss satzungswidrig war 
und leider ist die Fachschaftsordnung damit automatisch nach § 26 (1) 
aufgehoben.

TOP 4: Änderungsbedarf an der Satzung
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Die Zusammensetzung des Fachschaftsvorstands in § 30 ist leider nicht klar 
geregelt, da es die Möglichkeit gibt, dass Fakultätsratsmitglieder dem 
Fachschaftsvorstand angehören, aber andererseits der Fachschaftsvorstand aus 
den Fachschaftssprecherinnen besteht.

Es ist unklar, ob ein FS-Vorstand nur aus Fakultätsratsmitgliedern 
bestehen kann oder ob diese nur zusätzlich hinzugezogen werden können. Diese 
Auslegung kann nicht aus der Satzung abgeleitet werden. Der Ältestenrat 
beantragt einen TOP auf einer Studierendenparlamentssitzung, um diesen 
Sachverhalt klarstellen zu lassen.

Der Automatismus, dass satzungswidrige Beschlüsse aufgehoben sind, führt 
häufiger zu Komplikationen. Im Fall von Ordnungen und Satzungen wär die 
Möglichkeit eine Frist zur Behebung des Mangels zu setzen eventuell hilfreich.

TOP 5: Sonstiges
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Die Protokolle des Studierendenparlaments sollten dem Ältestenrat inklusive 
aller Antragstexte zugänglich gemacht werden.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 15:32 Uhr.
Dateien: