Protokoll der Sitzung vom 17.12.2013
ÄRa-Protokoll (VS) – 20. July 2014 - 18:12
Datum:
17. December 2013
Protokoll
Protokoll der Ältestenratsitzung vom 17.12.2013 =============================================== Anwesend: Niklas Horstmann (bis 19:45 Uhr), Dominik Richter (ab 18:10 Uhr), Philipp Glaser, Sarah Puch, Andreas Wolf Protokoll: Andreas Wolf Gäste: Matthias Jung (FS Mach/CIW, zu TOP 1) Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr Tagesordnung ------------ 1. Formalia 2. FS-Ordnung MachCIW 3. FS-Ordnung BGU 4. Finanzordnung 5. FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte 1. Formalia ----------- Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden. Der Ältestenrat ist mit vier anwesenden von fünf Mitgliedern beschlussfähig. 2. FS-Ordnung MachCIW ---------------------- Von den von uns gemachten Änderungsvorschlägen zur FS-Ordnung wurde folgender übernommen: Die Frist von einem Jahr für Entlastung von Referenten (§ 6 (3)) wurde ersatzlos gestrichen. 3. FS-Ordnung BGU ----------------- Die neue Version der FS-Ordnung vom 15.12.2013 ist nach Ansicht des ÄRa satzungskonform. Die Fachschaft hat die Ordnung dem StuPa zugeleitet zur Beschlussfassung. 4. Finanzordnung ---------------- [R]: Redaktionelle Änderungen * allgemein: Verweis auf GoB einfügen? * allgemein: Bezeichnungen "Vorsitzende des Vorstands [der Studierendenschaft]", "Vorstandsvorsitzende [der Studierendenschaft]" etc. vereinheitlichen * § 2 (2): Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgs- und Wirtschaftsplan -> das zweite "Wirtschaftsplan" soll wohl "Finanzplan" heißen * § 2 (5): Frist 1.12. erscheint uns recht kurz für erste Ausgaben ab Januar * § 2 (6) 1e/2j: Überschüsse und Fehlbeträge aus vorangegangenem Jahr (= Jahr der Aufstellung des Plans) sind noch nicht bekannt, wenn der Plan aufgestellt wird, da das Jahr noch nicht rum ist * § 2 (9): * "in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen im Abstand von mind. einer Woche" impliziert, dass zwischen denen keine weiteren Sitzungen stattfinden dürfen -> durch "zwei getrennte Sitzungen…" ersetzen * hier sollte ggf. auch eine absolute Mehrheit verankert werden (wie zum Beschluss von Abweichungen vom Haushaltsplan) * § 2 (10): satzungswidrig (§ 31 (2) Nr. 4) * § 2 (10)/(11): chronologisch wäre die andere Reihenfolge dieser Absätze sinnvoller * § 4: Bezugsgröße der 1500 Euro (pro Jahr, pro Maßnahme gesamt, pro Maßnahme und Jahr) ist unklar -> konkretisieren * [R] § 5: "der" bei "der Organisationssatzung" streichen * [R] § 6 (3): "das Jahresbudge*t* nicht überschreiten" * § 6 (3): "Überträge dürfen das Jahresbudget ... nicht übersteigen" -> was passiert z.B. bei erfolgreichen Festen o.ä. * [R] § 7 (1): "Haushaltsbeauftragte" -> "Beauftragte für den Haushalt" * § 7 (2): Bei Fachschaften sollte Prüfung durch den FS-Finanzer erfolgen * § 7 (3): Was passiert bei Rücknahme des Finanzantrags durch den Antragsteller? * § 7 (6)/(9): hier sollte statt des festen Betrags die Grenze für sofortige (FIXME einjährige?) Abschreibungen nach AfA referenziert werden * § 7 (10): warum hier höheres Quorum als für Beschluss des Wirtschaftsplans? * [R] § 8 (3): "das heißt" -> FIXME * § 9 (3): * analog § 2 (9) "zwei getrennte Sitzungen" * Satz 1 umformulieren in "Die Errichtung oder Änderung einer Beteiligung bedarf der Zustimmung von 2/3 der satungsgemäßen Mitglieder des Studierendenparlaments. Dies umfasst insbesondere auch die Änderung des Gegenstands des Unternehmens." * § 10 (1): doppelter Bezug auf § 65b (6) LHG, außerdem ist "wenn die Satzung" hier überflüssig * [R] § 12 (1): Zwö*l*ftel * § 12 (1)/(3): [klären] was gilt, falls z.B. eine Versicherung in einem Monat für's ganze Jahr zu zahlen ist? * § 13 (1): Bezug auf § 22 statt § 17 * § 13 (6): Frist für Vorlage des Protokolls in FSK und StuPa * § 14: FS-Finanzer sollten hier noch berücksichtigt werden, für Verwaltung der Handkassen der FS * § 15 (1): "Stelle der Haushaltsbeauftragten" -> "Finanzierung der Haushaltsbeauftragten", weil sonst Einkauf der Dienstleistung nicht möglich wäre * § 15 (2): "Finanzreferat *und Fachschaftsfinanzer*" * § 15 (4): "für Gegenstände mit einem Anschaffungswert ab 150 Euro" * § 20 (2): Genehmigung von Reisen der Fachschaften (z.B. BuFaTas) * § 20 (5) Satz 2 ergibt keinen Sinn * § 20 (7): Vorschüsse für FS-Reisen durch Fachschaft beschließen? * § 20 (8): Referenz nur auf Absätze -> da fehlt der Paragraph * § 21 (4): auf welche Art von Beiträgen bezieht sich das? Beiträge von Studierenden? Warum steht das überhaupt drin? * § 22 (1): letzter Satz: "ist ... *unverzüglich* zu berichten" * § 22 (2): "oder die Verwaltung der Hochschule mit deren Zustimmung" -> "mit ihrem Einvernehmen" ist hier sehr missverständlich (aber stammt 1:1 aus dem LHG) * § 22 (3): "nicht abgewickelte Verwahrungen" -> ist da klar, was gemeint ist? * § 24: Kann auch Fachschaften betreffen -> analoge Regelung für FS-Versammlung? * § 27: Wer führt die Inventarliste bzw. das Abschreibungskonto? * § 28 (2): analog für Fachschaften 5. FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte ----------------------------------------- * Fachschaftssitzung und -versammlung sind vom Sitzungsturnus nahezu gleich - welchen Sinn macht die Unterscheidung dann noch? * § 6 (1) ist je nach Anzahl der FR-Mitglieder überhaupt nicht sinnvoll * § 7 enthält falsche Jahreszahl: FakRäte bleiben bis 2015 im Amt * § 8 (1): die Aufteilung ist so fast gleich zur reinen Aufteilung nach Studierendenzahl -> Klausel verfehlt den Zweck der bedarfsgerechteren Verteilung (Sockelbetrag) * § 8 (2) ist satzungswidrig (Beschluss der Haushaltspläne durch Bereiche)
Dateien: