Finanzen und Beiträge
Im Finanz-Bereich gibt es auf den Unterseiten Infos zu:
- Haushalt
- Finanzausschuss
- Formulare zum Beantragen von Haushaltsmitteln
Ansprechpartner sind das AStA-Finanzreferat und die Haushaltsbeauftragte.
Beiträge – Warum und wofür?
Ab dem Wintersemester 2014/15 zahlen alle Studierenden des KIT einen Beitrag von 5,99 € pro Semester an die Studierendenschaft. Warum und wofür wird dieses Geld verwendet?
Der Vorstand der Studierendenschaft (AStA) am KIT vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber dem KIT und nach außen. Er ist die Stimme der Studierenden gegenüber der Stadt, der Presse oder dem Studierendenwerk. Und natürlich auch gegenüber der Universität: Studierendenvertreter sitzen in den höchsten universitären Gremien wie dem Senat und den Fakultätsräten bzw. in deren untergeordneten Ausschüssen wie Studienkommission, Prüfungs- und Senatsausschüssen usw.
Durch regelmäßige Gesprächstermine mit dem Präsididenten und dem Vize-Präsidenten für Lehre und akademische Angelegenheiten kann der AStA anstehende studentische Themen und Forderungen direkt weitergeben. Der AStA kümmert sich konkret um hochschulpolitische Themen, wie z. B. die Auswirkungen der Bologna-Reform an unserer Uni, dem regionalen und geplanten landesweiten Semesterticket, der Ausgestaltung des Lehramtsstudiums und vieles mehr.
Aber auch alle anderen Belange von Studierenden sind wichtig: Finanzielle und praktische Unterstützung studentischer Projekte, Veranstaltungsorganisation, Sozialberatung, Freitische, Chancengleichheitsberatung sind nur einige Punkte. Mehr zu den Service-Angeboten gibt es unter www.asta-kit.de/angebote.
Der AStA behält den Überblick über studentische Belange und hochschulpolitische Geschehnisse, informiert euch zeitnah und hat immer ein offenes Ohr für Fragen und Probleme. Zu guter Letzt entscheiden Studierendenvertreter über die Verteilung von staatlichen Geldern an der Uni mit und setzen sich dafür ein, dass die Lehre und der Service für Studierende auch nach Wegfall der Studiengebühren weiterhin gefördert wird: Zum Beispiel durch längere Öffnungszeiten der Bibliotheken, durch mehr und bessere Tutorien, durch bessere Laborausstattungen.
All dies gibt es natürlich nicht kostenlos...
Geld hat die Studierndenvertretung schon immer gekostet. Ganze 36 Jahre waren in Baden-Württemberg die Studierendenschaften nicht „verfasst“ und hatten keine Möglichkeit Beiträge zu erheben. Sie bekamen durch die Hochschulen zwar Gelder für ihre Arbeit zugewiesen, diese durften aber nur für ganz bestimmte Zwecke benutzt werden. Eine politische Äußerung war ihnen sogar ganz verboten.
Daher gründete sich in Karlsruhe der Unabhängige Studierendenausschuss (UStA) und nahm finanzielle Mittel für die politische Arbeit durch Beitragsmarken und Spenden ein. Oft reichten diese Mittel aber leider nicht aus, sodass oft andere Studierendenschaften und Verbände in Deutschland den UStA finanziell unterstützen mussten oder einige wichtige Themen nicht bearbeitet werden konnten.
Nach der Änderung des Landeshochschulgesetzes und der Urabstimmung 2013 darf und muss die Studierendenschaft die finanziellen Mittel, die sie für die Arbeit braucht, durch einen Semesterbeitrag von den Studierenden selbst erheben – die Mittel des KIT stehen nicht mehr zur Verfügung. Dafür können wir aber selbst entscheiden wie wir diese Mittel einsetzen, ob beispielsweise für politische Arbeit oder Service-Angebote für Studierende.
Konkret fließt der Beitrag in die Förderung studentischer Gruppen und Fachschaften, in Informationsmaterial wie zum Beispiel das Sozialinfo, Beratungsangebote, das Magazin der Studierendenschaft (Ventil) und in Kulturförderung auf dem Campus.
Von den Geldern werden nicht zuletzt auch die Aufwandsentschädigungen der AStA-Referenten bezahlt. Die Referenten stecken oft einen großen Teil ihrer Zeit in die Arbeit im AStA. Neben AStA-Referat und Studium noch nebenher einem Hiwi- oder Aushilfs-Job nachzugehen ist nur schwer möglich. Deshalb bekommen sie eine Aufwandsentschädigung von maximal 438 € welche das StuPa festlegt.
Damit die Gelder im Sinne der Studierendenschaft verwendet werden entscheidet das Studierendenparlament über den Haushalt. Die Einhaltung des Haushalts und die korrekte Durchführung überwachen der Finanzausschuss (ein von StuPa und Fachschaftenkonferenz gewählter Rechnungsprüfungsausschuss), der Haushaltsbeauftragte (eine fachlich qualifizierte, fest angestellte Person) und ein Rechungsprüfer.