Zivilklausel
Die Verpflichtung zur friedlichen Forschung ist eine grundsätzliche forschungspolitische Entscheidung und nicht nur auf den Komplex der Großforschung zu beziehen. Daher sollte dies für das gesamte KIT gelten. § 1 soll um folgenden Absatz ergänzt werden: »Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke.« Im Zuge dessen fordern wir, dass unter § 10 ergänzt wird »(6) Der KIT-Senat kann einstimmig über die Genehmigung nach § 1 Abs. 5 strittiger Fälle entscheiden.« Dies entspricht der bisherigen Klausel aus dem Gründungsvertrag des früheren Forschungszentrums, die sich in den vergangenen 50 Jahren in der Praxis bewährt und in weiten Zügen das Bild der Forschungslandschaft geprägt hat.