Forderung nach Änderungen am Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz durch Anhörung im Landtag bestätigt
Der Unabhängige Studierendenausschuss (UStA) und der Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft (AK VS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sehen durch die Landtags-Anhörung am vergangenen Freitag die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg als eindeutig bestätigt. Dazu Philipp Rudo, Vorsitzender des Unabhängigen Studierendenausschusses: »Die Landesregierung hat einen soliden Gesetzesentwurf vorgelegt, der die wesentlichen Forderungen der Studierendenschaft erfüllt.« Dennoch bleiben ein paar Kritikpunkte am Gesetz.
Insbesondere wird die verpflichtende direkte Wahl der studentischen Mitglieder im Senat und den Fakultätsräten kritisiert. Den studentischen Mitgliedern in den Gremien der Hochschulen kommt bei der Äußerung der studentischen Meinung gegenüber der Hochschule eine wichtige Rolle zu. Deshalb ist es unabdingbar, dass die studentischen Vertreterinnen und Vertreter sich den Beschlüssen aus den Gremien der Studierendenschaft verpflichtet fühlen. Durch die direkte Wahl geht diese Verbindung verloren. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass in den Gremien der Hochschule Positionen vertreten werden, die mit denen der Studierendenschaft unvereinbar sind. Deshalb müssen die Studierendenschaften selbst bestimmen können, wie ihre Vertreterinnen und Vertreter im Senat und den Fakultätsräten gewählt werden. Philipp Rudo hierzu: »Es ist absolut wichtig, dass die Studierendenschaften selbst entscheiden können, wer sie gegenüber der Hochschule vertritt. Die guten Erfahrungen mit einer entsprechenden Regelung in Sachsen, von denen bei der Anhörung berichtet wurde, bestärken uns in dieser Forderung.«
Darüber hinaus sind die Studierendenschaften nach dem momentanen Gesetzestext verpflichtet, einen Beauftragten für den Haushalt mit der Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder vergleichbarer Qualifikation einzustellen. »Der Beauftragte für den Haushalt führt die Studierendenschaften direkt in eine finanzielle Lähmung.«, erklärt Tobias M. Bölz, Sprecher des Arbeitskreises Verfasste Studierendenschaft am KIT. »Insbesondere kleinere Studierendenschaften trifft die Pflicht besonders hart. Kleine Studierendenschaften müssen im schlimmsten Fall einen Großteil ihrer Beiträge für das Gehalt ihres Haushaltsbeauftragten ausgeben.«, kritisiert Bölz weiter. In keinem anderen Bundesland gibt es diesbezüglich eine Regelung mit derart gravierenden Einschränkungen für die Studierendenschaften. Selbst vom Landesrechnungshof wurden die entsprechenden Vorschriften während der Anhörung kritisiert.
Verschiedene Probleme bestehen auch in Bezug auf die Fachschaften, also den studentischen Vertretungen auf Fachebene. Dazu Tobias M. Bölz: »Die unausgereifte Formulierung zu den Fachschaften im Gesetzentwurf birgt ein riesiges Konfliktpotential.« Durch die im Gesetz vorgesehene starre Bindung der Fachschaften an die Fakultäten und das Verbot von Wahlen auf Vollversammlungen sei es den Fachschaften in Zukunft nicht mehr möglich, sich in der selben Weise basisdemokratisch zu organisieren, wie es bisher in den unabhängigen Studierendenvertretungen der Fall ist. Bölz weiter: »Den Studierendenschaften muss mehr Freiraum gegeben werden sich selbst zu untergliedern und organisieren.«
Der Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft (AK VS) ist ein Arbeitskreis der unabhängigen Studierendenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). In Zusammenarbeit mit Fachschaften und politischen Hochschulgruppen bereitet er die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft am KIT vor.
Der Unabhängige Studierendenausschuss (UStA) ist der demokratisch legitimierte Vorstand der Studierendenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Er vertritt die mehr als 22.000 Studierenden gegenüber Hochschule, Politik und Gesellschaft.