Protokoll der Sitzung vom 31.10.2013
Datum:
31. October 2013
Protokoll
Protokoll der Ältestenratsitzung vom 31.10.2013 =============================================== Anwesende: Andreas Wolf, Dominik Richter, Niklas Horstmann, Philipp Glaser, Sarah Puch Protokoll: Philipp Glaser Beginn: 16:15 Ende: 17:30 Tagesordnung ------------ 1. Formalia 2. Wahl zum Vorsitzenden des Ältestenrats 3. Treffen mit der WiWi-Fachschaft 4. Treffen mit der Mach/CIW-Fachschaft 5. FSK Geschäftsordnung 1. Formalia ----------- Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden und gratuliert Sarah und Andreas zur Wahl. Der Ältestenrat ist vollständig anwesend und damit auch beschlussfähig. 2. Wahl zum Vorsitzenden des Ältestenrats ----------------------------------------- Dominik schlägt Philipp als Kandidaten vor. Philipp wird ohne Gegenstimmen gewählt. Er nimmt die Wahl an. 3. Treffen mit WiWi-Fachschaft ------------------------------ Die WiWi-Fachschaft würde sich gerne von ein bis zwei Mitglieder des Ältestenrats bezüglich ihrer Satzung beraten lassen und fragt nach einem Treffen Anfang nächster Woche. Wir bieten Montag und Dienstag 16:00 bis 20:00 Uhr an. Außerdem soll die Fachschaft uns bis Sonntag mal die aktuelle Entwurfsfassung der Satzung schicken. 4. Treffen mit der Mach/CIW-Fachschaft -------------------------------------- Die Mach/CIW-Fachschaft würde sich ebenfalls gerne mit ein bis zwei Mitglieder des Ältestenrats treffen, um sich zu ihrer Satzung beraten zu lassen. Wir bieten als Terminvorschläge Donnerstag Nachmittag und Freitag an. 5. FSK Geschäftsordnung ----------------------- Der Ältestenrat stellt fest, dass die vorliegende Geschäftsordnung satzungskonform ist. Allerdings hat der Ältestenrat einige Verbesserungsvorschläge, die nur zum Teil inhaltlich und zum Teil redaktionell sind: * Im Inhaltsverzeichnis sind die Paragraphen 13 und 14 vertauscht. * In § 1 Abs. 1 sollte es vermutlich heißen "nach § 28 Abs. 1 der Organisationssatzung" * In § 1 Abs. 4 Satz wäre vielleicht "in Textform" (beinhaltet per Email) besser geeignet * In § 2 Abs. 5 und 9 ist für die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung mit einer fünftägigen Einladungsfrist eine einfache Mehrheit vorgesehen, während "bei einem Fall besonderer Unaufschiebbarkeit" nur ein Drittel der Mitglieder eine Einberufung mit lediglich 2 Tagen Einberufungsfrist erzwingen können. Der Ältestenrat fand zwei Tage Frist außerdem sehr kurzfristig und fände zwei Werktage schöner. Außerdem ist unklar, wie der Präsident die Unaufschiebbarkeit feststellt. * In § 3 Abs. 2 würde es der Ältestenrat begrüssen, wenn Haushaltsentscheidungen ebenfalls in der Einladung anzukündigen wären. * In § 5 Abs. 2 ist unklar welche Zweidrittelmehrheit gemeint ist (vermutlich beide?) * In § 5 Abs. 3 wünschen sich einige Ältestenratsmitglieder eine Formulierung im Sinne von "Die Voraussetzungen aus Abs. 1 müssen dennoch erfüllt sein." * Außerdem fragt sich der Ältestenrat, ob ein GO-Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht sinnvoll wäre. * In § 6 Abs. 1 wählen vermutlich die FS-Vertreter aus ihrer Mitte ein Präsidium, da die Fachschaftenkonferenz aus Fachschaften besteht und nicht Fachschaften in das Präsidium gewählt werden. * In § 7 Abs. 2 hat sich der Ältestenrat darüber gewundert, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder vertagen kann und nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. * Das gleiche gilt für das 2/3-Anwesenheitsquorum bei Wahlen in § 8 Abs. 2. * In § 9 wäre vielleicht eine Aufzählung der vorhandenen GO-Anträge hilfreich, * Beim Lesen von § 10 Abs. 3 hat sich der Ältestenrat gefragt, ob Protokolle auch abgelehnt werden können. * In § 10 Abs. 4 beinhaltet das Wort "veröffentlichen" bereits eine öffentlichen Zugang und es ist daher überflüssig zu erwähnen, dass die Kommunikationsnetze öffentlich sein müssen. * In § 11 Abs. 1 war dem Ältestenrat nicht ganz klar nach welchen Kriterien das Präsidium die Beschlüsse als wichtig genug für die Beschlusssammlung einordnet.
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