Protokoll der Sitzung vom 31.08.2013
Datum:
31. August 2013
Protokoll
Protokoll der Ältestenratsitzung vom 31.8.2013 ********************************************** Anwesende: Richard Marbach, Philipp Glaser, Florian Merz Beginn: 20:00 Ende: 21:45 Tagesordnung ------------ 1. Formalia 2. Eingabe an den Ältestenrat 3. Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz 4. Fachschaftsordnung der Fachschaft Bio/Chemie 1. Formalia ----------- Philipp Glaser begrüsst die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2. Eingabe an den Ältestenrat ----------------------------- In der Anfrage wurde darum gebeten, die zwei folgenden Sachverhalte zu klären: (a) Ist es satzungskonform, dass der AStA eine Mandatierung von Sachanträge beschließt, die auf einer Versammlung einer Organisation zur Abstimmung stehen, zu der die Verfasste Studierendenschaft des KIT Delegierte entsendet, ohne dass ein Votum des legislativen Organs der Verfassten Studierendenschaft zu den Themen dieser Sachanträge vorliegt? (b) Ist die Enthaltung zu einem Sachantrag in einer Versammlung, zu der die Verfasste Studierendenschaft des KITs Delegierte entsendet, ein satzungsgemäses Abstimmungsverhalten, wenn zum Sachantrag zuvor nicht ein Votum des legislativen Organs der Verfassten Studierendenschaft vorliegt? Hätte nicht viel eher eine Nichtteilnahme an der Abstimmung üden Sachantrag erfolgen müssen? Entscheidung des Åltestenrats: Nach § 19 Absatz 2 der Organisationssatzung führt der Vorstand die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung im Rahmen der Beschlüsse des Studierendenparlaments. Daher kann der Vorstand frei abstimmen solange es nicht gegen einen Beschluss des Studierendenparlaments oder die Satzung verstößt. Somit ist das Vorgehen des Vorstands in der vorliegenden Sache nicht satzungswidrig, solange keine durch den AStA beschlossene Mandatierung gegen geltende Beschlüsse des Studierendenparlaments verstößt. 3. Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz --------------------------------------------- Die in der vorherigen Fassung angemahnten Mängel wurden behoben und die aktuelle Fassung ist satzungskonform. Allerdings ist in § 13 Satz 2 die "Zweidrittelmehrheit der Mitglieder" (dies sind die Fachschaften) im Zusammenhang mit der Stimmensplittung nicht exakt geregelt. Vorschlag: Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen innerhalb einer Fachschaft legen die Stimme des Mitglieds fest. Gibt es keine Mehrheit führt dies zur Enthaltung. 4. Fachschaftsordnung der Fachschaft für Chemie und Biowissenschaften --------------------------------------------------------------------- Der letzte Halbsatz in § 5 Absatz 6 widerspricht dem LHG § 9 Absatz 8 Satz 3 (Wahlen auf Vollversammlungen sind nicht erlaubt). Das gleiche gilt für § 6 Absatz 6 und 7. Vorschlag: Urnenwahl einberufen unter Berücksichtigung der Wahl und Abstimmungsordnung. § 6 Absatz 9 widerspricht der Organisationssatzung und ist dort in § 31 Absatz 5 geregelt. Die Organisationssatzung sieht hier ein Zustimmungsquorum und kein Beteiligungsquorum vor, da Beteiligungsquoren zu einem negativen Stimmengewicht führen können. (Gegebenenfalls kann man hier auch einfach auf die Organisationssatzung verweisen.) Sonstige Hinweise: Die Fachschaftsordnung ist in ihrem jetztigen Zustand mit einer einfachen Mehrheit änderbar. In § 7 Absatz 5 fehlt ein "und" hinter "Fachschaftsvorstandes".
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