ISIC
Die International Student Identity Card – kurz ISIC – ist der internationale Ausweis für Schüler*innen und Studierende ab 12 Jahren. Die ISIC ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kostet 15,00 €.
Welche Angebote und Möglichkeiten du mit deinem ISIC-Ausweis hast, erfährst du auf der offiziellen ISIC-Seite.
Den Ausweis bekommst du bei uns an der AStA-Theke. Bitte beachte unsere Öffnungszeiten.
So funktioniert's:
-
Fülle einen Antrag aus (entweder vor Ort oder das PDF und bringe es mit)
- Lege deine Immatrikulationsbescheinigung und deinen Personalausweis vor
-
Gib ein Passbild ab
-
Zahle 15 Euro
-
Du erhältst sofort deinen persönlichen ISIC
Wer ist berechtigt, die ISIC zu erwerben? (Stand: 14.01.2015)
- Personen ab 12 Jahren, auf die eine der folgenden Beschreibungen zutrifft:
- Student/innen, die eine staatliche oder private Hochschule mit einem Mindestaufenthalt von 6 Monaten und mind. 15 Wochenstunden besuchen.
- Schüler/innen, die eine Schule der Sekundarstufe (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule ab der 5. Klasse, Handelsschule oder berufsbildende Schule, private anerkannte Ausbildungsinstitution) besuchen.
- Personen, die in einer Berufsausbildung/ Lehre stehen und eine Berufsschule besuchen.
- Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme, die mit einer der o.g. Bildungsmöglichkeiten gleichzustellen ist.
- Weiterhin berechtigt sind
- Beurlaubte Studierende mit Immatrikulationsbescheinigung
- Schüler/innen eines Studienkolleg nur mit Immatrikulationsbescheinigung
- Doktorand/innen nur mit Immatrikulationsbescheinigung
- Referendar/innen (Teil einer zweiphasigen akademischen Ausbildung)
- Nicht berechtigt sind:
- Teilnehmer/innen eines Lehrangebots, dass zu keiner Berufsausbildung führt, wie z.B. Schüler/innen von Sprachschulen oder Volkshochschulen
- Absolvent/innen eines Freiwilligenjahres (FsJ, FöJ, o.ä.)
- Volontär/innen und Praktikant/innen (sofern sie keine Student/innen oder Schüler/innen sind)
- Au-pair
Nachweispflicht
- Die Berechtigung zum Erhalt der ISIC gilt ab Datum des Beginns der Ausbildung bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Ausbildung beendet wird.
- Die Bestimmungen über den Nachweis der Berechtigung gelten sowohl für deutsche als auch für ausländische Studierende, unabhängig von ihrem Studienort im In- oder Ausland, sofern aus dem Studiennachweis zweifelsfrei hervorgeht, dass es sich um eine/n vollzeitliche/n Studierenden handelt.
- Als Nachweis über die Berechtigung gelten u. a.:
- Ausbildungsvertrag, der aktuell datiert ist und eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bestätigt
- Ein datiertes und auf Universitäts- oder Schulbriefpapier verfasstes Schreiben mit offiziellem Stempel, das den Status einer/s vollzeitlichen StudentIn/SchülerIn bestätigt