ISIC

Die International Student Identity Card – kurz ISIC – ist der internationale Ausweis für Schüler*innen und Studierende ab 12 Jahren. Die ISIC ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kostet 15,00 €.

Welche Angebote und Möglichkeiten du mit deinem ISIC-Ausweis hast, erfährst du auf der offiziellen ISIC-Seite.

Den Ausweis bekommst du bei uns an der AStA-Theke. Bitte beachte unsere Öffnungszeiten.

So funktioniert's:

  • Fülle einen Antrag aus (entweder vor Ort oder das PDF und bringe es mit)

  • Lege deine Immatrikulationsbescheinigung und deinen Personalausweis vor
  • Gib ein Passbild ab

  • Zahle 15 Euro

  • Du erhältst sofort deinen persönlichen ISIC

Wer ist berechtigt, die ISIC zu erwerben? (Stand: 14.01.2015)

  • Personen ab 12 Jahren, auf die eine der folgenden Beschreibungen zutrifft:
    • Student/innen, die eine staatliche oder private Hochschule mit einem Mindestaufenthalt von 6 Monaten und mind. 15 Wochenstunden besuchen.
    • Schüler/innen, die eine Schule der Sekundarstufe (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule ab der 5. Klasse, Handelsschule oder berufsbildende Schule, private anerkannte Ausbildungsinstitution) besuchen.
    • Personen, die in einer Berufsausbildung/ Lehre stehen und eine Berufsschule besuchen.
    • Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme, die mit einer der o.g. Bildungsmöglichkeiten gleichzustellen ist.
  • Weiterhin berechtigt sind
    • Beurlaubte Studierende mit Immatrikulationsbescheinigung
    • Schüler/innen eines Studienkolleg nur mit Immatrikulationsbescheinigung
    • Doktorand/innen nur mit Immatrikulationsbescheinigung
    • Referendar/innen (Teil einer zweiphasigen akademischen Ausbildung)
  • Nicht berechtigt sind:
    • Teilnehmer/innen eines Lehrangebots, dass zu keiner Berufsausbildung führt, wie z.B. Schüler/innen von Sprachschulen oder Volkshochschulen
    • Absolvent/innen eines Freiwilligenjahres (FsJ, FöJ, o.ä.)
    • Volontär/innen und Praktikant/innen (sofern sie keine Student/innen oder Schüler/innen sind)
    • Au-pair

Nachweispflicht

  • Die Berechtigung zum Erhalt der ISIC gilt ab Datum des Beginns der Ausbildung bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Ausbildung beendet wird.
  • Die Bestimmungen über den Nachweis der Berechtigung gelten sowohl für deutsche als auch für ausländische Studierende, unabhängig von ihrem Studienort im In- oder Ausland, sofern aus dem Studiennachweis zweifelsfrei hervorgeht, dass es sich um eine/n vollzeitliche/n Studierenden handelt.
  • Als Nachweis über die Berechtigung gelten u. a.:
    • Ausbildungsvertrag, der aktuell datiert ist und eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bestätigt
    • Ein datiertes und auf Universitäts- oder Schulbriefpapier verfasstes Schreiben mit offiziellem Stempel, das den Status einer/s vollzeitlichen StudentIn/SchülerIn bestätigt