Protokoll 7. Sitzung 08.01.2019

Datum: 
8. Januar 2019

Protokoll

Protokoll zur 7. Sitzung 2018/19
des Studierendenparlaments
der Verfassten Studierendenschaft des KIT
Am Dienstag, den 08.01.2018 um 19:33, im Gremienraum, Geb. 30.28, Raum
005, Lernzentrum am Fasanenschlösschen.
Sitzungsleitung:
Benedikt Heidrich,
Protokoll:
Verena Höhn, Noah Lettner
Wahlen und Abstimmungen werden, sofern möglich, in der Form
Ja/Nein/Enthaltung/ungültig (j/n/e/u) bzw. Ja/Enthaltung/Ungültig (j/e/u) protokolliert.

Anwesenheitsliste
Abgeordnete:
FIPS (7):
Verena Höhn
Simon Riedel
Robin Otto-Tuti
Maximilian Rominger
Jakob Waidner
Wassilios Delis
Jusos (6):
Mohammad Al-Kaddah
Noah Lettner
Benedikt Heidrich
Yannik Blei
Daniel Hunyar
David Braun
Die Linke.SDS (5):
Jana Kenkel
Wolfgang Olbrich
Linda Egloff
Felix Bechmann
Jan Mast
LHG (3):
Christopher Patschowski
Phillip Sekol
Eduardo Robles
Die LISTE (2):
Johannes Rückert
Jolanda Rößner
RCDS (2):
Thomas Hübner
Gäste:
Adrian Keller, AStA,
Theresa Antes, AStA
Benedikt Mutter
Clemens Feucht
Marco Dorsch

1. Begrüßung

2. Fragestunde der Öffentlichkeit
- keine Fragen

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
21 anwesend, somit Beschlussfähig

4. Genehmigung der Tagesordnung
- Änderungen:
5a wird gestrichen, da das Protkoll nicht vorliegt
Bericht der Ethikkommission wird hinzugefügt
- Per Akklamation angenommen
Mohammad und Yannik kommen um 19:35

5. Genehmigung der Protokolle
- gestrichen

6. Berichte
- Kein Bericht

6b. FSK
 VP Wanner war zu Besuch,
◦ Er hat von der Pfingstwochenproblematik gesprochen, die Pfingstwoche soll vorlesungsfrei werden,
dies wurde von der FSK abgenickt.
◦ Unbesetzte Lehrstühle wurde angesprochen, diese Problematik ist bekannt. Ursache scheint bei
den Berufungskommissionen zu liegen, wodurch Stellen nicht rechtzeitig wieder besetzt werden
können.
◦ Studieren mit Kind: Ergebnisse der Umfrage zu diesem Thema wurden vorgestellt. Wanner meinte,
man mache bereits viel erreicht, Umfrage ergab es gibt viele Luxusprobleme. Manche Probleme
ergeben sich auch durch die Landesrichtlinien, z.B. Studierende können ihre Kinder nicht in der
Mitarbeiterkita abgeben

6c. SK QPM
 Alle Anträge angehört.
 Jedes Jahr steht etwas weniger Mittel zur Verfügung, da einiges verstetigt wird und somit nicht mehr
spontan von der SK QPM verwaltet werden kann.
 Kürzungen bei ZAK und Bibliothek.
 Softwarebedarf wird geprüft und nicht benötigte ggf. gestrichen.
 Fakultätslehrpreis wird daraus bezahlt.
 Nächstes Jahr läuft der Qualipakt aus, nächstes Jahr gibt es ein neues Gesetz hierzu und somit auch
einen neuen Qualipakt
 Neue Verhandlungen unter anderem mit Vertretern aus der Studierendenschaft

6d. Ethikkommission
 Ethikkommission hat sich im Dezember getroffen. Johannes berichtet.
 Zwei Forschungsvorhaben:
◦ Sportinstitut: Gleichgewichtsversuch der Sportinstituts: wie wirkt sich das Zusammenpressen des
Kiefers auf das Gleichgewicht aus.
◦ My Health Projekt über Drogenkonsum. Diskussion über die Gefahr, dass einige Probanden den
Versuch mit falschen Antworten torpedieren. Wurde nach Möglichkeit entkräftet, wurde einstimmig
durchgewunken

7. Anträge
7a. Änderung der Hochschulgruppenordnung
1.Lesung
Theresa stellt den Antrag vor:
 §11 wird aus DSgVO-Gründen gestrichen, "Sämtliche Unterlagen dem AStA auf anfrage bereitstellen"
Widerspruch mit Verordnung der Datenminimierung.
 Ab einem gewissen Jahresumsatz (2500€) muss ein Jahresabschluss vorgelegt werden. (Wurde von der
Finanzabteilung so vorgeschlagen, kann DSgVO-Mäßig auch ohne diese Pflicht mit Vorbehalt der
Einforderung umgesetzt werden, ist scheinbar üblich, das so zu machen)
 Früher gab es Probleme, dass Gruppen einzelne Mitglieder finanziell beteiligt haben. Um deshalb
Gemeinnützigkeit zu prüfen, muss ein Jahresabschluss vorgelegt werden.
 Mitgliederlisten müssen nur noch Name und Hochschule beinhalten. Früher wurden oft private Daten
eingereicht.
 Vorhaltefristen: zum Teil 3 Jahre, da der AStA bis zu drei Jahre rückwirkend geprüft wird. (Für den Fall,
dass geprüft wird, ob bestimmte Gelder rechtmäßig vergeben wurden, braucht man u.U. diese Daten)
 Zu Umsatz über 2500€: Es geht nicht um Gelder die von der VS kommen, sondern wie die HSG mit
ihren Geldern umgeht. Motivation: Empfehlung der Rechtsabteilung
 Alle Gruppen die 2018 registriert waren, werden wieder unterstützt, andere im Einzelfall geprüft. Sobald
die neue Ordnung vom ÄRA verabschiedet ist, findet die HSG Rückmeldung unter Vorbehalt nach der
neuen Ordnung statt.
2. Lesung
Änderung der Überschrift des Paragraph 3 in „Ablauf der Registrierung und Regelungen zur Datenaufbewahrung“
3. Lesung
2/3 Mehrheit wird benötigt
Antrag wird mit (23/0/0) angenommen.

Beschlossene Version:
Hochschulgruppenordnung der Verfassten Studierendenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
§ 1 Aufgaben und Zweck
Eine Hochschulgruppe ist eine studentische Gruppe, die als solche beim Vorstand der Studierendenschaft
registriert ist. Der Vorstand der Studierendenschaft bietet den registrierten Hochschulgruppen strukturelle
Unterstützung an.
§ 2 Anforderungen
(1) Die ordentliche Mitgliedschaft in der Hochschulgruppe darf keiner Studierenden auf Grund von Alter,
Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Nationalität, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit,
körperlicher Beeinträchtigung, chronischer Krankheit oder Studiengang verweigert werden.
(2) Die Hochschulgruppe muss sich eine Satzung geben, die den vereinsrechtlichen Grundsätzen entspricht und
aus der sich insbesondere der Name der Hochschulgruppe, der Zweck, die Organe und die Sprecherin sowie der
Kreis der Mitglieder ergeben.
(3) Die Hochschulgruppe darf nicht gewerblich oder eigenwirtschaftlich arbeiten. Die Mitglieder der
Hochschulgruppe arbeiten als solche ehrenamtlich.
(4) Die ordentlichen Mitglieder der Hochschulgruppe müssen zu mindestens 50% am KIT immatrikuliert sein.
Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können in den Vorstand gewählt
werden.
(5) Die ordentlichen Mitglieder der Hochschulgruppe müssen zu mindestens 75% an einer Hochschule in
Karlsruhe oder einer Partnerhochschule des KIT immatrikuliert sein oder sich dort in einem Ausbildungsverhältnis
befinden.
(6) Die Hochschulgruppe muss mindestens fünf ordentliche Mitglieder haben.
(7) Die Hochschulgruppe muss in studentischer Verwaltung organisiert sein.
(8) Der Zweck der Hochschulgruppe muss mit §§ 2-4 sowie § 65 Abs. 2 LHG zu vereinbaren sein.
(9) Der Zweck der Hochschulgruppe und das Verhalten der Mitglieder bei Aktivitäten der Hochschulgruppe dürfen
nicht gegen Rechtsnormen oder allgemeinen Verhaltensregeln unter den Studierenden verstoßen.
(10) Sofern seitens des Vorstands der Studierendenschaft der begründete Verdacht besteht, dass die
Hochschulgruppe lediglich als Rechtshülle für eine andere Organisation dient, kann der Vorstand der
Studierendenschaft zur Registrierung der Hochschulgruppe die Satzung der dahinter stehenden Organisation
zugrunde legen. Die Hochschulgruppe kann gegen dieses Vorgehen Widerspruch beim Ältestenrat einlegen.
(12) Listen, welche zur StuPa-Wahl antreten oder im StuPa vertreten sind, müssen Absatz 6 nicht erfüllen, um als
Hochschulgruppe zugelassen zu werden.
§ 3 Ablauf der Registrierung und Regelungen zur Datenaufbewahrung
(1) Der Vorstand der Studierendenschaft überprüft die Voraussetzungen nach § 2 und deren Einhaltung. Dazu hat
die Hochschulgruppe die folgenden Unterlagen einzureichen: 1. eine Satzung inklusive Anhängen der
studentischen Hochschulgruppe; 2. Name und Anschrift des amtierenden Vorstandes bzw. der amtierenden
Sprecherin der Hochschulgruppe; 3. Angabe der Anzahl der ordentlichen Mitglieder; 4. eine aktuelle Liste der
ordentlichen Mitglieder, aus der hervorgeht, inwieweit die ordentlichen Mitglieder als Studierende am KIT oder an
einer Karlsruher Hochschule oder Partnerhochschule des KIT immatrikuliert sind, oder dort in einem
Ausbildungsverhältnis stehen. Die Daten dürfen vom Vorstand der Studierendenschaft lediglich zu diesem Zweck
verwendet werden. Die antragstellende Person haftet für die Richtigkeit der Angaben mit ihrer Unterschrift. Die
Auflistung soll keine weiteren personenbezogenen Daten (auch Hochschulgruppen interne) enthalten. 5. Ab
einem Jahresumsatz von 2500 € sind zusätzlich ein Jahresabschluss mit Ausweisung aller Einnahmen und
Ausgaben einschließlich Verwendungszwecks sowie Angaben über den Stand des Vermögens einzureichen.
(2) Die registrierte Hochschulgruppe hat ihre Aufzeichnungen über Einnahmen, Ausgaben und Stand des
Vermögens sorgfältig zu führen, so dass eine Überprüfung möglich ist. Bei Gruppen mit einem Jahresumsatz
unter 2500 € behält sich der Vorstand der Studierendenschaft vor, die in § 3 Abs. 1, 5. angegebenen Unterlagen
einzusehen und auf Einhaltung der Anforderungen nach § 2 zu prüfen, falls Zweifel an dieser bestehen.
(3) Ergibt die Überprüfung der Registrierung, dass die in § 2 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt die
Ablehnung bzw. Rücknahme der Registrierung.
(4) Der Vorstand der Studierendenschaft hat die Möglichkeit eine befristete Verlängerung der Registrierung
auszusprechen.
(5) Für die in § 3 Abs. 1, 5. genannten Unterlagen gilt eine Mindestvorhaltefrist von drei Jahren ab der Vorlage im
Rahmen der jährlichen Rückmeldung unbenommen anderslautender Aufbewahrungspflichten. Für die
Mitgliederlisten nach § 3 Abs. 1, 4. gilt eine Vorhaltefrist von zwei Jahren. Sofern die Mitgliederlisten vom
Vorstand der Studierendenschaft aufbewahrt werden sollen, um Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in der
Gruppe auszustellen, muss dies explizit auf den Listen selbst mit Unterschrift des Vorstandes vermerkt sein. Es
gilt eine maximale Vorhaltedauer von 10 Jahren.
§ 4 Dauer der Registrierung
(1) Die einmalige Registrierung als Hochschulgruppe stellt keine prinzipielle Anerkennung mit Anspruch auf
diesen Status dar. Die Registrierung als Hochschulgruppe erfolgt vielmehr jeweils bis zum 31. Dezember eines
jeden Kalenderjahres. Um eine Verlängerung der
Registrierung zu erwirken, sind jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Registrierungszeit folgende Dokumente
vorzulegen: 1. eine schriftliche Mitteilung über die aktuelle Besetzung des Vorstandes und der ordentlichen
Mitglieder; 2. einen Jahresbericht über die Arbeit des abgelaufenen Geschäftsjahres; 3. gegebenenfalls
Änderungen der Satzung seit der letzten Verlängerung der Registrierung.
(2) Die Registrierung als Hochschulgruppe erlischt, sofern eine dieser Voraussetzungen, § 1 oder § 2 nicht erfüllt
wird.
(3) Falls eine Hochschulgruppe noch nicht alle angeforderten Dokumente vorgelegt hat, kann eine befristete
Verlängerung der Registrierung von bis zu drei Monaten ausgestellt werden.
§ 5 Rechte
(1) Registrierte Hochschulgruppen können beim Vorstand der Studierendenschaft Geld zur Unterstützung ihrer
Arbeit beantragen. Der jeweilige Zweck muss angegeben werden und der Erfüllung der Aufgaben der
Studierendenschaft nach § 65 Abs. 2 LHG dienen. Die Registrierung als Hochschulgruppe begründet keinen
Anspruch auf die Gewährung einer finanziellen Unterstützung.
(2) Der Vorstand der Studierendenschaft unterstützt die Arbeit der Hochschulgruppen strukturell. Er hat eine
Übersicht über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten zu führen und allen Hochschulgruppen zugänglich zu
machen.
(3) Eine Hochschulgruppe kann beim Ältestenrat Einspruch gegen die Entscheidungen des Vorstands der
Studierendenschaft bezüglich ihrer Registrierung oder Verlängerung der Registrierung einlegen.

8. AStA
8a. Wahl Referat Inneres 2 - Hochschulgruppen
8b. Wahl Referat Soziales 2
8c. Wahl Referat Äußeres

9. Wahlen
9a. Ältestenrat
Johannes Reinelt stellt sich zur Wahl für die Amtszeit vom: 01.10.18-30.09.19. Er ist noch bis Juli eingeschrieben.
Er kündigt an, dass er, falls sich nach Ausscheiden von Max und Luis im April keine neuen Mitglieder gefunden
haben, zurücktreten wird.
Robin war zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Raum.
Johannes wurde mit (22/0/0) gewählt und wird gefragt ob er die Wahl annimmt.

9b. SK Chancengleichheit und Diversität
9c. Gemeinsame Kommission Lehrerbildung (Kooperation zwischen KIT und PH
9d. MyHealth
9e. Senatskommission für Fragen der Lehrerausbildung
9f. Forum zur Rekrutierung von Studentinnen
9g. Senatskommission für Studium und Lehre
9h. Senatskommission für Prüfungsordnungen, Auswahl und Zulassung
9i. Ethikkommission
9j. KIT-Plus Kommission
9k. Ausschuss für Informationsversorgung und -verarbeitung: Infrastruktur (A-IVI)
9l. MINT-Kolleg Planungsausschuss
9m. HoC-Beirat
9n. Leitprojekt LP2
9o. SoundingBoard Exzellensstrategie
9p. KIT-Mitglieder in der Vertretungsversammlung des Studierendenwerks Karlsruhe
9q. Rechnungsprüfer*in für den Förderverein Studierendenschaft des KIT e.v.

9r. Vertreter*in im EUCOR Students Council
Aktuell macht das Zacharias Heck, dieser möchte aber zurücktreten. Adrian Keller kandidiert und stellt sich vor,
falls sich eine Person für das Außenreferat findet, würde er dieser den Vortritt für dieses Amt lassen.
Adrian wurde mit (23/0/0) gewählt und nimmt die Wahl an.

9s. Entsendung zweier Studierender (mindestens eine Frau) für die Begutachtungen im Rahmen der
Exzellenzinitiative
Tim Kronenmüller hat per Email kandidiert für die Entsendung. Verena Höhn stellt sich ebenfalls als Vertreterin
zur Verfügung.
Wassili beantragt eine En-bloc-Wahl. Keine Gegenrede.
Tim und Verena wurden mit (22/1/0) (1Enthaltung, 0 ungültig) gewählt und werden somit entsendet. Verena nimmt
die Wahl an, Tim wird gefragt ob er die Wahl annimmt.

10. Sonstiges:
Robin macht Werbung für die Tour EUCOR.
Benedikt schließt die Sitzung um 20:27.
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