Zusatzprüfungen
Das Studierendenparlament setzt sich für die Aufnahme einer optionalen mündlichen Zusatzprüfung in die Rahmenordnung des KIT ein. Die Aufnahme und konkrete Ausgestaltung der Zusatzprüfung in die SPOs der einzelnen Studiengänge soll den Fakultäten freigestellt sein. Für die Umsetzung beauftragt es die studentischen Vertreter der Senatskommission für Prüfungsordnung, Auswahl und Zulassung, des Senats und den AStA.
Es muss möglich sein, das Bachelorstudium innerhalb der Regelstudienzeit zu schaffen. Für viele Studierende ist es, zum Beispiel aus finanziellen Gründen, wichtig, in Regelstudienzeit zu studieren. Eine freiwillige mündliche Zusatzprüfung bietet die Möglichkeit, eine nichtbestandene Prüfung noch innerhalb des gleichen Prüfungszeitraumes zu bestehen. In vielen Fällen verhindert sie daher eine Wiederholungsprüfung im nächsten Prüfungszeitraum und hilft so, die Regelstudienzeit einzuhalten.
Einige Studierende können ihr Wissen innerhalb mündlicher Prüfungen deutlich besser darstellen. Das Ziel einer Prüfung ist es, nachvollziehbar zu machen, ob der Studierende das notwendige Verständnis und Wissen über das jeweilige Fachgebiet erlangt hat. Diese Aspekte kommen innerhalb einer mündlichen Prüfung deutlicher zum Vorschein.
Aufgrund der Unterschiede zwischen den Studiengängen des KIT soll es den Fakultäten freigestellt sein, die mündliche Zusatzprüfung einzuführen. Auch die Umsetzung (Notenbildung, Beschränkung auf einzelne Prüfungen etc.) soll an die einzelnen Studiengänge angepasst werden.