Satzungsänderung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments (Veröffentlichung des StuPa-Protokolls))
Streiche in §17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments die Worte "und zu veröffentlichen".
Der bisherige §17 (2)-(4) lautet wie folgt:
(2) Für die Ausfertigung des Protokolls ist das Präsidium verantwortlich. Es hat das Protokoll bis zur nächsten Sitzung, spätestens aber bis drei Wochen nach der Sitzung fertig zu stellen und zu veröffentlichen.
(3) Das Protokoll ist auf der nächsten Sitzung des Studierendenparlaments zur Genehmigung vorzulegen.
(4) Das genehmigte Protokoll ist allen nach § 1 Absatz 1 einzuladenden Personen zukommen zu lassen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Der Absatz (2) und (4) doppeln sich, wobei (4) die Veröffentlichung genauer und treffender beschreibt. Daher der Vorschlag in (2) "...und zu veröffentlichen." zu streichen, da es keinen Mehrwert bringt.