Änderung der Wahlordnung: Sainte-Laguë-Verfahren
Date:
Dienstag, 9. Februar 2010
Ja:
17
Nein:
0
Enthaltung:
0
Beschluss:
Ersetze § 12 (1) durch "Bei der Studierendenparlamentswahl werden die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Sitze nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Haben mehrere Listen die gleiche 25. Höchstzahl so entscheidet das Los. Der Vorsitzende des Wahlausschusses zieht das Los."