Änderung der Wahlordnung: parteiliche Betätigung

Date: 
Dienstag, 9. September 2008
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

§9 Absatz 7

Ersetze „Bestätigung“ durch „Betätigung"

Alt:

„Sie enthalten sich während der Ausübung ihres Amtest jeder parteilicher Bestätigung“

Neu:

„Sie enthalten sich während der Ausübung ihres Amtest jeder parteilicher Betätigung“