Änderung der Wahlordnung: parteiliche Betätigung
Date:
Dienstag, 9. September 2008
Ja:
18
Nein:
0
Enthaltung:
0
Beschluss:
§9 Absatz 7
Ersetze „Bestätigung“ durch „Betätigung"
Alt:
„Sie enthalten sich während der Ausübung ihres Amtest jeder parteilicher Bestätigung“
Neu:
„Sie enthalten sich während der Ausübung ihres Amtest jeder parteilicher Betätigung“