Änderung der Wahlordnung: Ort der Wahlhandlung

Date: 
Dienstag, 29. November 2011
Ja: 
22
Nein: 
0
Enthaltung: 
1
Beschluss: 

Ändere in §10 Wahlhandlung:
Bisher:
(6) Die Wahlhandlung darf nur auf dem Gelände der Universität oder im Bereich der Mensa der Universität und nur zur Tageszeit (gemäß §51(5) Satzung) stattfinden.
Neu:
(6) Die Wahlhandlung darf nur auf dem Gelände des KIT oder im Bereich der Mensa am Adenauerring und nur zur Tageszeit (gemäß §51(5) Satzung) stattfinden. Sollte eine Urne dieses Gelände zwischenzeitlich aus Transportzwecken verlassen, so ist hiervon im Voraus der Wahlausschuss zu informieren, welcher die Bedingungen für den Transport festlegt.