Änderung der Wahlordnung: Nachweis des Wahlrechts
Date:
Dienstag, 9. September 2008
Ja:
18
Nein:
0
Enthaltung:
0
Beschluss:
§6 Absatz 5
Alt:
„Den Hinweis darauf, daß die Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht mit Hilfe des für das Semester der Wahldurchführung gültigen Studienausweisesnachweisen müssen.“
Neu:
„Den Hinweis darauf, dass die Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht gemäß §1(3) nachweisen müssen.“