Änderung der Satzung: Umbenennung der Studierendenschaft
Das Studierendenparlament möge beschließen:
An der „Satzung der Studierendenschaft (an der Universität Karlsruhe (TH))“ werden folgende Änderungen durchgeführt:
- Bisheriger Titel: Satzung der Studierendenschaft (an der Universität Karlsruhe (TH))
Neuer Titel: Satzung der Studierendenschaft (am Karlsruher Institut für Technologie) - Ändere §1 wie folgt:
Bisher: „Die Studierendenschaft der Universität Karlsruhe ist die organisierte studentische Interessenvertretung der Universität Karlsruhe.“
Neu: „Die Studierendenschaft des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist die organisierte studentische Interessenvertretung des KIT.“ - Ändere §2 wie folgt:
Bisher: „Alle an der Universität Karlsruhe eingeschriebenen Studentinnen und Studenten sind Mitglieder im Sinne dieser Satzung. Dazu zählen auch Studierende am Studienkolleg."
Neu: „Alle am KIT eingeschriebenen Studierenden sind Mitglieder im Sinne dieser Satzung. Dazu zählen auch Studierende am Studienkolleg.“ - Ändere §4 wie folgt:
Bisher: „3. Die Wahrnehmung der Interessen der Studentinnen und Studenten als Mitglieder der Universität“
Neu: „3. Die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden als Mitglieder des KIT“ - Ändere §4 wie folgt:
Bisher: „4. Die Förderung des politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins der Studentinnen und Studenten“
Neu: „4. Die Förderung des politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden“ - Ändere §17 wie folgt:
Bisher: „9. Besetzung offizieller uniweiter Gremien, soweit hierzu keine direkten Wahlen stattfinden.“
Neu: „9. Besetzung offizieller KIT-weiter Gremien, soweit hierzu keine direkten Wahlen stattfinden.“ - Ändere §51, Absatz 5 wie folgt:
Bisher: „Die Urnen dürfen das Gelände der Universität nicht verlassen. Ausnahmen regelt die Wahlordnung. [...]“
Neu: „Die Urnen dürfen das Gelände des KIT nicht verlassen. Ausnahmen regelt die Wahlordnung. [...]“ - Ändere §52, Absatz 2 wie folgt:
Bisher: „Bekanntmachungen sind öffentlich innerhalb der Universität auszuhängen. Mindestens ein Aushang an zentraler Stelle jeder Fakultät sowie der Mensa ist erforderlich.“
Neu: „Bekanntmachungen sind öffentlich innerhalb des KIT auszuhängen. Mindestens ein Aushang an zentraler Stelle jeder Fakultät sowie der Mensa ist erforderlich.“ - Ändere §56 wie folgt:
Bisher: „Diese Satzung tritt am 1. April 2011 in Kraft.“
Neu: „Diese Satzung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.“
Schon länger sind die Studierenden, die wir vertreten, offiziell nicht mehr Studierende der Universität Karlsruhe (TH) sondern des Karlsruher Institut für Technologie. Der Ruf und Bekanntheitsgrad des KIT erreicht zwar noch nicht den der Universität Karlsruhe (TH), ein Beharren auf dem alten Namen ist auf diesem Weg allerdings kontraproduktiv. Es gilt festzuhalten, dass unsere Studierenden einen Abschluss am KIT machen, was auch auf den Abschlusszeugnissen und allen weiteren Formularen steht. Es ist deswegen im Interesse der Studierenden, den Bekanntheitsgrad des KIT in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu steigern, unabhängig von der persönlichen Einstellung zum Grundgedanken der KIT-Gründung oder dessen Umsetzung.
Auch der Ältestenrat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig angemerkt, dass die "Universität Karlsruhe (TH) [...] nicht mehr existent" sei. Ebenso wurde hieraus folgerichtig der Schluss gezogen, "dass es auch keine Studierendenschaft an der Universität Karlsruhe (TH) mehr gibt."