Änderung der Geschäftsordnung: Einladung in der vorlesungsfreien Zeit

Date: 
Dienstag, 13. Juli 2010
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Antrag Tobias M. Bölz (Die LISTE/RPTS) 2:

§1 II streiche »In der vorlesungsfreien Zeit erfolgt die Einladung durch Postversand mit einer Frist von sieben Tagen, gerechnet vom Datum des Poststempels.«, ergänze als zweiten Satz »In der vorlesungsfreien Zeit ist mit einer Frist von sieben Tagen einzuladen.«