Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

Datum: 
24.11.2020
Beschluss: 

§9 Abs. 12 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

"Liegen zur Einzelberatung keine weiteren Wortmeldungen oder Anträge mehr vor, so eröffnet das Präsidium die dritte Lesung. Der abstimmungsreife Gesamtantrag wird auf Wunsch eines Mitglieds des Studierendenparlaments verlesen. Es besteht die Möglichkeit der Debatte über den Gesamtantrag. Nach Schluss der Debatte über den Gesamtantrag erhält die Antragstellerin das Schlusswort. Danach ist über den Antrag abzustimmen."

Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
3
Beschluss-Themen: