Änderung der Geschäftsordnung: Amtszeit der Mitglieder des Ältestenrats
Date:
Dienstag, 16. November 1999
Ja:
20
Nein:
0
Enthaltung:
0
Beschluss:
Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird wie folgt geändert:
In §14 (Wahl des Ältestenrats) wird Punkt (2) geändert:
(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Ältestenrats beginnt in der Regel am 01. Oktober eines Jahres.