Finanzielle Unterstützung des ABS (Aktionsbündnis gegen Studiengebühren) für die Klagen gegen die Studiengebühren für Ausländer und Zweitstudierende

Datum: 
05.09.2017
Beschluss: 

Die Verfasste Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) unterstützt das ABS bei den Klagen gegen Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit einem Betrag von 3500 Euro. Verbleibende Beträge werden nach Beendigung des Projekts anteilig zurückgefordert.

Begründung: 

Das ABS hat auf der LAK-BW-Sitzung am 23.7. 2017 das Projekt der Klagen
gegen Studiengebühren für ausländische Studierende vorgestellt. Dem ABS
kommt die Aufgabe zu, das Geld für die Klagen zu akquirieren. Es
besteht ein Finanzbedarf von rund 20.000 Euro für den Gesamtzeitraum.
Die einzelnen Studierendenschaften der Hochschulen in Baden-Württemberg
sollten sich an dieser Finanzierung solidarisch beteiligen.
Hiervon sollen der Anwalt, die Gerichtskosten und die Kosten der
Gegenseite abgedeckt werden.
Der Gegenseite (Hochschulen), falls die Klagen verloren werden sollten.
Es soll auf jeden Fall vermieden werden, dass die Kläger ein
finanzielles Risiko tragen müssen. Wir wissen, dass diese Gruppe von
Studierenden sonst ihr gutes Recht vor Gericht aus finanziellen Gründen
nicht wahrnehmen kann. Im übrigen ist es so, dass es aus unserer
Erfahrung für Klagen gegen Studiengebühren keine Prozeßkostenhilfe gibt.
Es bleibt also Aufgabe der Studierendenschaften diese Klagen zu finanzieren.

Zu den einzelnen Gerichtsverfahren:

Es soll in allen vier Verwaltungsgerichtsbezirken Baden-Württembergs
Klage erhoben werden. Im einzelnen sind dies die Bezirke:
a) Freiburg b) Karlsruhe c) Stuttgart d) Sigmaringen

Die Vorgehensweise erhöht unsere Erfolgsaussichten, da die Erfahrung
zeigt, dass Verwaltungs-gerichte zu unterschiedlichen Auffassungen
gelangen können, es durchaus sein kann, dass wir beispielsweise in zwei
Bezirken gewinnen, in den anderen verlieren.
Wir wollen die Klagen notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht
bringen, denn Studien-gebühren für ausländische Studierende sind eine
diskriminierende Bildungshürde, verstoßen gegen den UN-Sozialpakt und
den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Diese Rechtsauffassung wollen
wir auch vor Gericht durchsetzen, und dadurch die neue
Baden-Württembergische gesetzliche Regelung weiter, auch politisch,
diskreditieren.
Wir Ihr sicherlich schon gehört habt, hat ein Kläger mit Hilfe des StuRa
der Uni Freiburg bereits Klage eingereicht. In Stuttgart und Karlsruhe
gibt es klagewillige Menschen. Zur Zeit fehlt der
Verwaltungsgerichtsbezirk Sigmaringen (Unis Tübingen und Ulm). Ich bitte
das Studierendenparlament des KIT Karlsruhe um eine finanzielle
Unterstützung dieses Projekts.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
9
Nein: 
0
Enthaltung: 
0