Förderverein der Studierendenschaft - Satzungsänderung
Das Studierendenparlament erklärt sein Einvernehmen mit den von der Mitgliederversammlung des Fördervereins der Studierendenschaft des Karlsruher Institut für Technologie e. V. am 04. Februar 2017 beschlossen Satzungsänderungen.
Die gänderten Punkte sind:
0. In § 1 Abs. 1 Satz 2 wird "Karlsruhe" durch "Mannheim" ersetzt.
1. § 5 wird neu gefasst wie folgt:
Die Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand und
3. der Beirat.
2. In § 6 Absatz 6 wird folgendes als Nummer 4a eingefügt:
4a. die Wahl der Mitglieder des Beirats nach § 7 a Abs. 1 Nr. 1;
3. In § 7 Absatz 6 Nummer 5 wird der Punkt durch "und" ersetzt und folgendes als Nummer 6 eingefügt:
6. die Auszahlung der Förderungen entsprechend der Vorgaben der Mitgliederversammlung.
4. Es wird der folgende § 7 a ergänzt:
§ 7 a Beirat
(1) Der Beirat setzt sich zusammen aus
1. vier von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und
2. zwei vom Vorstand aus seinen Reihen entsandten Mitgliedern.
(2) Die Amtszeit der Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 1 beträgt ein Jahr. § 7 Abs. 3 S. 5 und § 7 Abs. 4 finden sinngemäß Anwendung.
(3) Über die Beschlüsse des Beirats ist ein Protokoll zu fertigen. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, in die Niederschrift Einsicht zu nehmen.
(4) Der Beirat ist zuständig für die Beschlussfassung über die kurzfristige Förderung.
5. In § 8 wird der Absatz 4 gestrichen.
6. Es wird der folgende § 8 a eingefügt:
§ 8 a Kurzfristige Förderung
Anträge auf kurzfristige Förderung sind an den Vorstand zu richten. § 8 Abs. 1 S. 2 gilt entsprechend.
7. In § 11 wird "durch die Mitgliederversammlung am 1. Februar 2014" durch "durch die Mitgliederversammlungen am 1. Februar 2014 und 4. Februar 2017" ersetzt.
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Hierzu eine kleine Anmerkung: Der Punkt 0. wurde bei der Vorstellung der Satzungsänderungen im StuPa vor zwei Wochen nicht vorgetragen, da er uns selbst erst später aufgefallen ist. Da dies aber nur eine redaktionelle Änderung ist, sollte das ansich kein Problem sein.