Berichtigung der StuPa-GO (wiederholt, sh. Begründung)
Das StuPa möge beschließen,
§15 Abs. 2 Satz 16 StuPa GO:
„Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 19 Absatz 2“
zu
„Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 20 Absatz 2“
und §15 Abs. 2 Satz 17 StuPa GO:
„Anzweiflung der Auslegung der Geschäftsordnung nach § 19 Absatz 1“
zu
„Anzweiflung der Auslegung der Geschäftsordnung nach § 20 Absatz 1“
zu ändern.
(Wiederholt, da der ÄRa fast alle Beschlüsse und Wahlen zwischen dem 05.11.2024 und 11.02.2025 gekippt hat wurde dieser Beschluss wiederholt, sh. Protokoll vom 18.02.2025.)
§15 Abs. 2 Satz 16 und 17 beziehen sich auf die StuPa-GO und referenzieren §19. Da §19 sich im Gegensatz zu §20 jedoch mit der Beschlussammlung befasst, nicht jedoch wie §20 mit der StuPa-GO erscheint es sinnvoll, dies zu berichtigen.