Sitzung des Ältestenrats vom 29.10.2019

Datum: 
29. Oktober 2019

Protokoll

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 29.10.2019
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Beginn: 18:09 Uhr
Ende: 20:47 Uhr

Ort: AKK Westflügel
Anwesend: Julia Eberwein, Phillipp Stengel, Benedict Mutter, Maximilian Renner, Frederik Heberle

Gäste:
Robert Wilbrandt, Xenia Hartmann, Patrick Zauner (bis 18:48 Uhr),
David Kuhmann, Kevin Postler, Simon Riedel, Stoyan Bozov,
Marlene Hohenadel, Johannes Rückert, Erik Wohlfeil, Philipp Takacs, Adrian Keller
Protokoll: Frederik Heberle

Tagesordnung:
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TOP 0: Begrüßung
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Anfechtung VS-Wahl 2019
TOP 3: Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtung durch den Ältestenrat
TOP 4: Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz
    AK      : Arbeitskreis
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    BGU     : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
    ChemBio : Chemie und Biowissenschaften
    ETIT    : Elekto- und Informationstechnik
    FO      : Finanzordnung der Studierendenschaft
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    FSK     : Fachschaftenkonferenz
    GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften
    GO      : Geschäftsordnung
    i.V.m.  : in Verbindung mit
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK     : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS      : Verfasste Studierendenschaft
    Wiwi    : Wirtschaftswissenschaften

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 0: Begrüßung
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Julia Eberwein begrüßt alle Anwesenden.

Einschub: Erik bittet darum TOP 3 vor TOP 2 zu behandeln.
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|Der Ältestenrat behandelt TOP 3:"Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtung    |
|durch den Ältestenrat" vor TOP2:"Anfechtung VS-Wahl 2019".                          |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (4/0/1) |
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TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Es wurde ordnungsgemäß eingeladen und alle Mitglieder des ÄRa sind anwesend.
Die Beschlussfähigkeit wurde damit festgestellt.


TOP 3: Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtung durch den Ältestenrat
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Wortlaut des Antrags:
"[...] hiermit lege ich Beschwerde gemäß § 3 Absatz 5 der Organisationssatzung
der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)
(im folgenden OSVS) ein gegen die Entscheidung des Ältestenrats,
die „Wahlanfechtungen“ von [Anonym] zur Entscheidung anzunehmen.
Die „Wahlanfechtungen“ genügen nicht den Erfordernissen gemäß §40 Absatz 4 der OSVS
und sind aufgrund Formmangels abzuweisen beziehungsweise nicht zur Entscheidung anzunehmen."

Es wird die Frage gestellt ob eine Zertifizierung (z.B. eines vom KIT-CA ausgestelltes Zertifikats) ausreichend für eine elektronische Zertifizierung laut §126 Absatz 3 BGB zählt.
Antwort des Ältestenrats: Ein von einer Einrichtung wie des KIT-CA ausgestelltes, auf eine individuelle Person zurückführbares elektronisches Zertifikat, welches in einer öffentlichen Datenbank einsehbar ist, stellt idR für den ÄRa eine ausreichende Zertifizierung laut §126 Absatz 3 BGB dar.

Generell empfindet der ÄRa, dass dem StuPa nahe gelegt werden sollte, in allen Satzungstexten der VS "schriftlich" zu "in Textform" zu ändern, um Studierenden eindeutig zu ermöglichen Anträge und Anfragen per E-Mail zu stellen.

Es wird weiterhin angemerkt, dass [der Antragsteller der Anfechtung] nie wie erwünscht ein frist- und ordnungsgemäßer Erhalt des Antrages bestätigt wurde. Daher bittet [der Antragsteller der Anfechtung], unabhängig davon, ob der Ältestenrat sich beschließt "schriftlich" als "in Schriftform" zu deuten und die Anfechtung der Anfechtung zu aktzeptieren, den Antrag zur Anfechtung weiter zu bearbeiten.

Es wird außerdem vom ÄRa angemerkt, dass bisherige ÄRas "in Schriftform" wie §126 BGB ausgelegt und "schriftlich" als per Brief, Fax, E-Mail, etc.., ausgelegt haben.
In der Vergangenheit wurde dieses Verfahren nie beanstandet.

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|Der Ältestenrat lehnt die Beschwerde gegen die Annahme der Wahlanfechtung durch den |
|Ältestenrat ab.                                                                     |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (3/1/1) |
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|Begründung:                                                                         |
|Das bisherige Verfahren des Ältestenrats sah vor, Anfragen und Anträge die          |
|in Textform an den Ältestenrat getragen wurden im Sinne der OSVS als schriftliche   |
|Anträge zu bearbeiten.                                                              |
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Der ÄRa legt den Beschluss der Rechtsabteilung vor.


TOP 2: Anfechtung VS-Wahl 2019
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|Der Ältestenrat beschließt eine Vertagung des TOPs 2.                               |
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|                                                  Abgelehnt/Beschlossen mit (5/0/0) |
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TOP 4: Sonstiges
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Behandlung von Rücktritten vom StuPa-Mandat vor der konstituierenden Sitzung:
Abgeordnete hätten vor der konstituierenden Sitzung gegenüber dem ÄRa schriftlich zurücktreten müssen.
Gegenüber dem ÄRa ordnungsgemäß zurückgetreten sind: Adrian Nöthlich
Nicht gegenüber dem ÄRa zurückgetreten sind: Lisa Kreitmaier, Tobias Klumpp, Hamed Aali

Nächste Sitzung:
Wir versuchen uns am Donnerstag, den 07.11.2019 erneut zu treffen. Eingeladen wird sobald TOPs oder Anfragen eingehen.
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