Protokoll der Sitzung vom 26.05.2015
ÄRa-Protokoll (VS) – 30. Mai 2015 - 16:50
Datum:
26. Mai 2015
Protokoll
Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 26.05.2015 ========================================= Beginn: 11:40 Uhr Ende: 13:10 Uhr Anwesend: Vera Schumacher, Noah Fleischer, Sarah Puch, Alexa Schnur, Ben Kobrinski Gäste: Florian Patschkowski, Andrej Rode Protokoll: Ben, Vera, Sarah Tagesordnung: ============= TOP 0: Begrüßung TOP 1: Wiederanerkennung eines Sitzes im Studierendenparlament TOP 2: Beschwerde gegen die Registrierung der Hochschulgruppe IACES LC Karlsruhe e.V. TOP 3: Beschwerde bezüglich der Hochschulgruppenliste auf der AStA-Homepage TOP 4: Beschwerde gegen die Unterstützung des Festival contre le racisme durch den AStA TOP 5: Beschwerde gegen die Hochschulgruppenordnung TOP 6: Anfrage zu einem Entwurf der Gemeinsamen Fachschaftsordnung der Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen TOP 7: Sonstiges Genutzte Abkürzungen: AStA: Allgemeiner Studierendenausschuss am KIT, Vorstand der Studierendenschaft am KIT HSG: beim AStA registrierte Hochschulgruppe am KIT HSG-O: Hochschulgruppenordnung der Studierendenschaft am KIT LHG: Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) OS: Organisationssatzung der Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) StuPa: Studierendenparlament der Studierendenschaft am KIT Ära: Ältestenrat der Studierendenschaft am KIT Top 0 Begrüßung =============== Alle Anwesenden werden freudig begrüßt. TOP 1: Wiederanerkennung eines Sitzes im Studierendenparlament ============================================================== +---------------------------------- | Anfrage von Florian Patschkowski vom 19.05.2015: +---------------------------------- | hiermit bitte ich um die Aufhebung des automatischen Ausschlusses aus | dem Stupa als Vertreter der LHG wegen dreimaligem unentschuldigten | Fehlens nach §18.5 der Satzung des StuPa. +-- * Florian Patschkowski beantragt die Wiederanerkennung seines Sitzes im Studierendenparlament seines Sitzes im Studierendenparlament. * Eine Begründung wurde schriftlich vorgelegt. * Er ist persönlich anwesend und rechtfertigt sich. Er weist auch darauf hin, dass die Informationspolitik verbesserungswürdig ist. * Das StuPa-Präsidium hat die Anwesenheitsliste der LHG-Abgeordneten zur Verfügung gestellt: Benno Baltes (am 14.12.14 um 15:09 Uhr über stupal@ zurückgetreten) Oliver Kuppler (am 21.04.15 um 19:19 Uhr über stupal@ "zurückgetreten", er ist jedoch wegen fünfmaligem Fehlen bereits am 10.3. ausgeschieden) Nachrücker: Lothar Weichert am 10.5.15 um 16:56 Uhr über stupal@ zurückgetreten (alternativ dazu ist er nach dem 10.3. wegen 5-maligem Fehlen aus dem StuPa ausgeschieden) Robin Hirt (dreimaliges unentschuldigtes Fehlen am 17.3., 7.4. und 21.4.) Elisabeth Vatareck (dreimaliges unentschuldigtes Fehlen am 17.3., 7.4. und 21.4.) Florian Patschkowski Philipp Möller Lorenz Kemper Katarzyna Rüsseler * Der Antragssteller ist nach der StuPa-Sitzung vom 21.4.2015 für die Liste Liberale Hochschulgruppe (LHG) nachgerückt. * Auf den StuPa-Sitzungen vom 28.4., 5.5., und 12.5. fehlte er unentschuldigt. * Der Antragssteller war auf der Sitzung am 19.05.15 anwesend und erfuhr laut eigener Aussage erst hier von seinem Ausscheiden. Listenwahl, keine Abgeordneten einzeln gewählt. Es ist nicht satzungsgemäße Aufgabe des StuPa-Präsidiums über das Nachrücken zu informieren. StuPa-GO: "Das Präsidium ist für die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung der Sitzungen verantwortlich." StuPa-Abgeordnete sind zum StuPa einzuladen. Zeitlicher Ablauf: AStA-Homepage seit 29.4. aktualisiert, dort stand Florian als Abgeordneter. Am 5.5. wurde über stupal@ über das Nachrücken informiert. Am 27.4. um 21:06 Uhr vom StuPa-Präsidium Protokoll der Sitzung am 20.4. herumgeschickt. Dort standen die Nachrücker drin. Eingeladen zu der Sitzung wurde am 25.4. Der Ära hält fest: Es ist nicht klar geregelt, wer die Abgeordneten über das Nachrücken informieren muss bzw. ob dies dem Abgeordneten überhaupt mitgeteilt werden muss. Abstimmung: Der Ära erkennt den Sitz von Florian Patschkowski wieder an. Er stellt fest, dass auf Grund nicht ausreichender Informationen Florian nicht die Chance hatte, sich für die Sitzung am 28.04. zu entschuldigen. Bei einem weiteren unentschuldigten, oder zweimaligem entschuldigtem Fehlen verliert er seinen Sitz wieder. Abstimmung: 4/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung) Damit scheidet Katarzyna Rüsseler wieder aus. Sie hat aber einmal unentschuldigt gefehlt. Das StuPa Präsidium wird darüber Informiert. Top 1.5: Anonymität von Anfragen ========================== Wir diskutieren, ob wir Beschwerden grundsätzlich anonym behandeln wollen. Abstimmung (Selbstverpflichtung) Wir behandeln alle Beschwerden anonym, d.h. der Name der AntragsstellerInnen wird nicht veröffentlicht. Abstimmung: 4/1/0 (Ja/Nein/Enthaltung) Wir wollen einen Alias aera-vorsitz@asta-kit.de einrichten, an den Beschwerden auch nur an die Vorsitzende geschickt werden können. TOP 2: Beschwerde gegen die Registrierung der Hochschulgruppe IACES LC Karlsruhe e.V. ======================================================================= +------------------------------------------------ | Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft: +------------------------------------------------ | Die IACES LC Karlsruhe e.V. nimmt laut seiner Homepage siehe http://www.iaces.kit.edu/87.php | nur Bauingenierstudenten auf. Der genaue Wortlaut ist "... IACES LC Karlsruhe e.V. steht allen | Studierenden des Bauingenieurswesens des Karlsruher Instituts für Technologie und der Hochschule | Karlsruhe Technik und Wirtschaft offen. " Dies ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und | verstösst gegen die Diskriminierung von Studierenden anderer Studiengänge. +-- Der Ältestenrat ist nicht für die Außendarstellung der HSG zuständig. Richtiger Ansprechpartner für solche Anmerkungen ist das AStA-Innenreferat. Die Anfrage ist damit abschließend behandelt. TOP 3: Beschwerde bezüglich der Hochschulgruppenliste auf der AStA-Homepage =========================================================================== +------------------------------------------------ | Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft: +------------------------------------------------ | Der AStA veröffentlich eine Liste mit registrierten Hochschulgruppen unter | http://www.asta-kit.de/engagier-dich/hochschulgruppen/liste. Diese Liste ist nicht aktuell, was | allerdnigs zu den Aufgaben des Innenreferates gehört. Nachweislich sind das Forum InWi, Leo und AEGEE | nicht registriert. +-- * Die Gruppe "Association des Etats Géneraux des Etudiants de l'Europe (AEGEE)" wird nicht mehr in der AStA-Hochschulgruppenliste geführt. * Die Gruppe "Forum Informationswirtschaft e.V. (Forum InWi)" ist, wie der AStA-Innenreferent Andrej Rode bestätigt hat, seit 15. Mai als Hochschulgruppe registriert. * Bezüglich der Gruppe "Leo Hochschulgruppe Karlsruhe" erklärt der AStA-Innenreferent Andrej Rode auf Nachfrage: | Die Leo-Hochschulgruppe wurde nach Widerrufen ihres Status vorläufig bis zum | 15. Juni registriert, um ihre Satzung entsprechend anzupassen. Da die | Hochschulgruppe in der Zeit noch Veranstaltungen hat und die Durchführung von | Veranstaltungen nicht an einer solchen Formalität scheitern sollte. * Eine befristete Registrierung von Hochschulgruppen, welche die Auflagen der Hochschulgruppenordnung nicht erfüllen ist gemäß §4.3 der HSG-O möglich. Entscheidung: Der Ältestenrat weist die eingebrachte Beschwerde als unbegründet ab. Die Liste ist aktuell. Solche Anmerkungen können auch direkt an das AStA-Innenreferat gesendet werden. Abstimmung: 5/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung) TOP 4: Beschwerde gegen die Unterstützung des Festival contre le racisme durch den AStA ======================================================================================== +------------------------------------------------ | Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft: +------------------------------------------------ | "Der AStA unterstützt finanziell politische Arbeit in Bamberg siehe | www.asta-kit.de/asta/protokolle/2015-02-18-protokoll-der-asta-sitzung-vom-18-februar-2015 und Sitzung des | Ältestenrats am 07.05.2015 TOP 6. Diese finanzielle Unterstützung von Aktivitäten in Bamberg gehört nicht | zu den Aufgaben der Studierendenschaft am KIT gemäß OS § 2 Aufgaben der Studierendenschaft, da die Universität | Bamberg nichts mit dem Angebot des KIT zu tun hat. Hier gilt insbesondere Gesetz über die Hochschulen in | Baden-Württemberg LHG §65b (5). Daher sind die Gelder durch den AStA der Studierendenschaft zu ersetzen." +-- * Auszug aus dem Protokoll des AStA vom 18. Februar 2015: | "Die Gesamtkosten der Veranstaltung betragen ca. 6.000 Euro. | Die Hälfte ist bisher finanziell abgesichert. Sie fragen nach, ob wir die Veranstaltung finanziell | unterstützen können. | Der Finanzplan und die Projektskizze sind per E-Mail (11.02. 18:00 Uhr) rumgegangen. | Abstimmung: Der AStA stellt über den SSV Drucksachen im Wert von bis zu 300 Euro bereit. | Ergebnis:8/0/2 (ja/nein/Enthaltung)" * Auf Nachfrage des Ältestenrats beim AStA antwortete Queer-Referent Thomas Wacker: | die Sache mit dem festival contre le racisme hat sich im Sande verlaufen. Ich habe bei Richie angefragt und | der Anforderung an die Studierendenvertretung der Universität Bamberg, sich bis Ende März bei der SSV Druckerei | zu melden, sind sie nicht gefolgt. | Da die Übernahme der Druckkosten an die Anforderung geknüpft war, kann man davon ausgehen, dass die Sache sich | erledigt hat. Ursprünglich hatte ich auch vor das festival zu besuchen, jedoch hat sich das zeitlich für mich | auch erledigt. Entscheidung: Die Studierendenschaft hat gemäß §65.2(6) LHG und §2.6 OS die Aufgabe der Pflege der überregionalen Studierendenbeziehungen. Eine Vernetzung der Studierendenorganisationen und deren Vorstände und Referate ist als Teil davon zu betrachten. Die angebotene finanzielle Unterstützung des vom Antirassismus-/Antifaschismus-Referat der Studierendenvertretung der Uni Bamberg organisierten festival contre le racisme, verbunden mit dem geplanten Besuch des Queer-Referenten ist diesem Punkt zuzurechnen, der angedachte Preisrahmen wird nicht als unverhältnismäßig angesehen. Die Beschwerde gegen den Beschluss des AStA mit Behauptung eines Verstoßes gegen die OS wird daher abgewiesen. Abstimmung: 5/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung) Da der Ältestenrat auch das Schlichtungsgremium gem. LHG §65a.9 ist, wird dem Antragssteller angeboten, ein Gespräch zwischen ihm und dem AStA zu organisieren, falls weiterer Klärungsbedarf besteht. TOP 5: Beschwerde gegen die Hochschulgruppenordnung =================================================== Die Anfrage wird erneut behandelt, da sie auf der Sitzung am 7.5.15 unbeabsichtigt gekürzt behandelt wurde. +------------------------------------------------ | Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft: +------------------------------------------------ | Der AStA sieht sich als Aufsichtsbehörde der eingetragenen Hochschulgruppen und hat eine Hochschulgruppenordnung | verfasst. Der AStA weißt selbst daraufhin, dass die Satzungen der Hochschulgruppen auf den vereinsrechtlichen | Grundsätzen (wir nehmen an hiermit ist u.a.www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf | ?__blob=publicationFile gemeint) bestehen sollten. | | Auszug der Webseite | (www.asta-kit.de/studierendenschaft/hochschulgruppen/anerkennung-rueckmeldung) | "...eine Satzung der studentischen Vereinigung, die vereinsrechtlichen Grundsätzen entspricht und aus der sich insbesondere | der Name der Vereinigung, der Zweck, die Organe und Sprecher/Sprecherin sowie der Kreis der Mitglieder ergeben müssen..." | | Weiterhin schränkt die Hochschulgruppenordnung den Zugang von Hochschulgruppen ein, die nicht §2 (1) erfüllen, was | dem Grundsatz der Vereinsautonomie widerspricht. siehe hierzu "Vereinsautonomie und Dritteinfluß: Dargestellt an den | Verbänden des Sports", S. 127 oder "Selbstregulierung im Privatrecht", S. 55f. In der Regel gelten die | Aufnahmepflicht bei Monopolvereinen oder Körperschaften wie z:b: die Studierendenschaft oder eine berufsständige Organisation. | | Darüberhinaus gibt es eine Ungleichbehandlung von "normalen" Hochschulgruppen (§2 (6)) und "Listen" (§2(12) bzgl. | der Mitgliederzahl. | | Somit ist die Hochschulgruppenordnungin der gültigen Fassung nicht rechtskonform. | | Daher ist der Antrag: Der Ära möge feststellen, dass die Hochschulgruppenordnung Anfragenden zu überarbeiten ist." +-- Entscheidung: Die Studierendenschaft gibt studentisch organisierten Vereinen und Vereinsähnlichen Gruppen die Möglichkeit, sich als Hochschulgruppe beim AStA zu registrieren. Da mit dieser Registrierung spezielle Rechte und Vergünstigungen verbunden sind, stellt die Hochschulgruppenordnung über das Vereinsrecht hinausgehende Anforderungen, zum Beispiel bezüglich der Mitgliederauswahl. Diese Anforderungen schränken nicht die Möglichkeiten zur Vereinsgründung oder Satzungsgebung ein, sondern stellen Bedingungen für das Erlangen besonderer Rechte in der Studierendenschaft und auf dem Campus dar. Die Vereinsautonomie wird dadurch nicht eingeschränkt. Das StuPa ist das legislative Organ der Studierendenschaft, den darin vertretenen Listen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, über ihre Arbeit zu informieren. Insbesondere im Wahlkampf dürfen die kandidierenden Gruppen nicht ungleich behandelt werden. Auch Gruppen mit wenigen Mitgliedern müssen hier die gleichen Möglichkeiten gegeben werden. Die besondere Verantwortung der im StuPa gewählten und der dafür kandidierenden Gruppen rechtfertigt die Ungleichbehandlung zu anderen Gruppen, wie sie in §2(12) HSG-O vorgesehen ist. Die Rechtskonformität der Satzung wird ohnehin durch die KIT-Rechtsabteilung geprüft. Die Beschwerde wird daher abgewiesen. Abstimmung: 5/0/0 (ja/nein/Enthaltung) TOP 6: Anfrage zu einem Entwurf der Gemeinsame Fachschaftsordnung der Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen ======================================================================================================= Feststellung vom 11.05.2015: "Die gemeinsame FS-Ordnung MachCiw ist satzungswidrig, da §4.7 FS-Ordnung MachCiw der Wahlordnung in §7.1 widerspricht." Eingefügte Änderungen der Fachschaft: a) §4(6): es wurde zweimal einer der beiden Fachschaften eingefügt. b) §4(7): aus den 4 Wochen wurden 8 Wochen. Damit kann innerhalb von 2 Wochen nach dem Rücktritt aller Fachschaftssprecher eine FV zur Vorbereitung von Neuwahlen einberufen werden und anschließend hat der Wahlausschuss noch genug Zeit bis er die Wahlen bekannt gemacht haben muss. Wir wollen hiermit verhindern, dass das alles extrem lange dauert Die Fachschaft bittet uns, dass wir uns die Änderungen ansehen und prüfen, ob es noch der OS widerspricht. Die Änderung a) ist in Ordnung. Bei Änderung b) bestehen Bedenken, dass die Fristen immer noch sehr knapp sind. Vorschlag: Die Frist wird ersetzt durch: "hat unverzüglich". Dies gewährleistet die schnellstmögliche Neuwahl, auch wenn die Wahlordnung in diesem Punkt mal geändert wird. TOP 7: Sonstiges =============== Die nächste Sitzung soll nach Beschluss der MachCiw-Fachschaftsordnung im StuPa stattfinden.
Dateien: