Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013
ÄRa-Protokoll (VS) – 14. Dezember 2013 - 16:08
Datum:
29. November 2013
Protokoll
Protokoll der Ältestenratsitzung vom 29.11.2013 =============================================== Anwesende: Dominik Richter, Philipp Glaser, Andreas Wolf Protokoll: Philipp Glaser Beginn: 14:40 Ende: 16:15 Anmerkung: Die Tagesordnungspunkte 3-5 wurden im Umlaufverfahren beschlossen, da Andreas die Sitzung leider vorzeitig verlassen musste und diese danach nicht mehr beschlussfähig war. Tagesordnung ------------ 1. Formalia 2. Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik 3. Fachschaftsordnungen der Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen 4. Fachschaftsordnung der Fachschaft Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften 5. Sonstiges 1. Formalia ----------- Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden. Der Ältestenrat ist mit 3 Personen beschlussfähig. 2. Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik ------------------------------------------- Der Ältestenrat ist der Meinung, dass die vorliegende Fachschaftsordnung satzungskonform ist und hat lediglich kleinere Verbesserungsvorschläge, die jedoch nicht dringend sind: * In § 4 (6) hat sich der Ältestenrat gefragt, ob eine Einschränkung auf Werktag nicht sinnvoll wäre * In § 4 (7) fände der Ältestenrat es gut, das Wort "öffentlich" zu ergänzen, da auch die "alten" AStA-Wahlen irgendwie angkündigt waren. * In § 8 (8) sollte es "ordnungsgemäßen Zwecke" heißen, da es "Fachschaftsordnung" heißt. * Außerdem ist es üblich das Inkrafttreten einer Satzung/Ordnung in dieser explizit zu regeln. Allerdings ist der Ältestenrat der Meinung, dass die vorliegende Fachschaftsordnung ohne explizite Regelung nach Beschluss durch die Fachschaftsversammlung und das Studierendenparlament in Kraft tritt. * Einige Fachschaften haben außerdem in ihrer Satzung Regelungen zur Kassenprüfung getroffen. 3. Fachschaftsordnungen der Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen ------------------------------------------------------------------------------ Der Ältestenrat hat beschlossen, dass die vorliegenden Fachschaftsordnungen satzungskonform sind. In den Einzelordnungen sind uns folgende kleineren Mängel aufgefallen: * Der § 2 der Fachschaftsordnung der Fachschaft Maschinenbau sollte "Organe der Fachschaft Maschinenbau" heißen. * § 2 (1) c) I. sollte "Beschluss und Änderung der Fachschaftsordnung" sein. * In § 2 (1) e) I. sollte die geheime Abstimmung entweder erzwungen werden können oder man sollte davon absehen, da so der Schutz von Minderheiten durch nicht gewährleistet werden kann. In der gemeinsamen Fachschaftsordnung ist uns folgendes aufgefallen: * In § 2 (1) a) steht "Universität" und sonst "KIT" * In § 3 (1) i) II. sind geheime Abstimmung vorgesehen, können aber ebenfalls nicht erzwungen werden. * In § 3 (1) c) könnte man die Einladungsfirst in der Vorlesungszeit auf 2 Werktage ändern. * In § 3 (1) k) könnte man das Recht zur Vertagung auch der Mehrheit der Mitglieder zugestehen. * In § 6 (3) würde der Ältestenrat die Formulierung "ein Jahr nach Ende der Amtszeit" vorziehen, da so nicht klar ist, was bei einem Rücktritt in Mitten der Amtszeit geschieht. * Bei § 6 (9) hat sich der Ältestenrat gefragt, ob man statt der Abwahl nicht lieber konstruktiv einen neuen Referenten wählen sollte. * In § 7 (2) könnte man auch den Jahresabschluss mit aufnehmen, um die Einhaltung des Haushaltsplans leichter überprüfbar zu machen. * In § 7 (6) muss das letzte Wort "ermächtigt" oder "bevollmächtigt" heißen. Außerdem ist langfristig und tiefgreifend eine recht schwammige Formulierung. 4. Fachschaftsordnung der Fachschaft Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften --------------------------------------------------------------------------------- Der Ältestenrat hat beschlossen, dass die vorliegende Fachschaftsordnung nicht den Ansprüchen der Organisationssatzung genügt: * Die in § 2 vorgesehene Fachschaftsversammlung genügt nicht den Anforderungen, die die Organisationssatzung an eine Fachschaftsversammlung stellt: Weder ist vorgeschrieben, dass alle Mitglieder der Fachschaft eingeladen werden, noch sieht die Fachschaftsordnung eine Einberufung durch 5 % der Mitglieder vor. In § 3 ist außerdem ein Vetorecht für jeden Fachbereich vorgesehen, das einen Eingriff in die der Fachschaftsversammlung gegebenen Rechte darstellt, der in der Organisationssatzung nicht vorgesehen ist. Das Vetorecht ist zudem nicht in § 41 der Organisationssatzung vorgesehen. * §5 Für den Fall, dass der Vorstand unbesetzt ist, muss eine Regelung getroffen werden Außerdem ist uns folgendes aufgefallen: * In § 1 werden die Fachbereiche ebenfalls Fachschaften genannt, was für Verwirrung sorgen könnte und in anderen Teilen der Fachschaftsordnung nicht der Fall ist. * In § 2 (4) führt die Festlegung der Termine und Sitzungsleiter für ein Semester im Vorraus zu Problemen, falls eine dringende Sitzung notwendig wird oder ein Sitzungsleiter ausfällt. Der Ältestenrat empfiehlt lediglich von vorraussichtlichen Terminen zu sprechen und eine neue Regelung für die Sitzungsleitung zu finden. * §5(1) Rechtschreibfehler: Fachschaftsvortände * §5 Man könnte auch das Ausscheiden/Nachrücken in der Fachschaftsordnung regeln. * In § 7 ist nicht vorgesehen, dass einer der Finanzbeauftragten bei der Fachschaftsversammlung nicht teilnehmen könnte. Sollte eine Kassenprüfung in der Fachschaftsordnung vorgesehen werden? Eventuell sollte man auf die Regelung zu Tee und Kuchen verzichten, da eventuell jemand einen Rechtsanspruch auf Tee und Kuchen ableiten könnte und außerdem die armen Kaffeetrinken diskriminiert werden. * In § 9 ist unklar, was geschieht, wenn sich im Laufe der Amtszeit ein Kandidat aus dem jeweiligen Fachbereich findet. Der Ältestenrat bietet der Fachschaft einen Termin an, um über weitere Details der Fachschaftsordnung zu sprechen. 5. Sonstiges ------------ Im Laufe der Sitzung kam die Frage auf, ob es nicht eine generelle Regelung zur Genehmigung von Protokollen geben sollte.
Dateien: